Finanzierung absichern mit vorhandenem Haus.

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L

Laredo75

Hallo,

auch ich spiele mit dem Gedanken, ein eigenes Haus zu bauen. Doch vorher wollte ich wissen, ob ich überhaupt die Möglichkeit einer Finanzierung habe.
Denn leider wurde mir schon bei der ersten Hausbesichtigung in einem Musterhaus unfreundlich klar gemacht, das könne ich vergessen. Hoffe immer noch, das es sich um einen Einzelfall handelt.

Ich bin nämlich selbständig und gehöre mit meiner Branche, laut Aussage meiner Bank, zu einer nicht erfassten Gruppe und somit liegt auch kein Score für mich vor, deswegen sei eine Kreditvergabe sehr schwierig. Mit meiner Bank habe ich aber bis jetzt noch nicht über eine Baufinanzierung gesprochen.


Für mein Vorhaben benötige ich 270.000€, welches ich mit einem bestehenden 3 Familienhaus, vermietet in bester Lage, mit einem Marktwert v.z.Z. 280.000€ absichern könnte. Mieteinnahmen daraus, per Monat 1350€ kalt. Woraus ich auch dann den Kredit bedienen könnte. Dazu dann halt noch das Haus, welches gebaut werden soll, mit Einliegerwohnung.

Sieht das wirklich so schlecht aus?


Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.


Gruß
Patrick
 
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Lynx1984

Hallo Patrick,

ohne jetzt genau Deine weiteren Lebensumstände zu kennen ist Selbstständigkeit per se den meisten Banken ein Dorn im Auge, da diese sehr viele Risiken birgt für die Du eh schon haftest. Das heißt Deine Bank sieht die Sicherheit die Du ihr persönlich geben kannst als quasi nichtig an.
Das bedeutet man benötigt ein langjährig belegbares Spitzenergebnis seiner unternehmerischen Tätigkeit und wenige geschäftliche Risiken, um die Bank zu überzeugen.
Anders sieht es bei begrenzter Haftung aus. Als Geschäftsführender Gesellschafter Deiner eigenen GmbH ist die Sicherheit die Du persönlich geben kannst aus Sicht der Bank wieder frei. ;)

Du möchtest als weitere Sicherheit ein bereits bestehendes Mietshaus mit einbringen. Auch hier entscheidet natürlich die Lage, die Stadt, die umliegende Infrastruktur und die Konjunktur. Eventuell verlangt die Bank sogar ein Gutachten von Dir. Tipp: Wenn Du die Möglichkeit hast die Wohnungen einzeln als Sicherheit einzubringen, dann nutze nicht automatisch alle Wohnungen als Sicherheit. z.B. eine Wohnung ist dann im Fall der Fälle entweder Deine eiserne Reserve oder weitere Verhandlungsmasse falls Du in einigen Jahren den Kredit verlängern willst...

Am besten ist Du gehst zu Deiner Hausbank um die Möglichkeiten für den Rahmen eines Baukredites auszuloten. Diese wird Dir dann schon ein Limit setzen. Deine Sicherheiten des bestehenden Hauses erst im weiteren Gesprächsverlauf einbringen und damit das erste Angebot der Bank "verbessern".

In wie weit es Dir möglich ist 270T€ aufzunehmen hängt auch von Deinem regelmäßigen Verdienst ab, die Art Deiner Selbstständigkeit, ob Kinder existieren, eine Lebenspartnerin mit haften könnte, der geplanten Immobilie, deinem eingebrachtem Eigenkapital usw. ab. Eine pauschale Aussage ist dazu ohne weitere Angaben kaum möglich. Die Sicherheit in Form einer bestehenden Immobilie ist allerdings bereits ein riesen Pfund das Du dort rein wirfst. Nach meinem Ermessen sollte es nicht grundsätzlich scheitern.

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Hallo,

...Anders sieht es bei begrenzter Haftung aus. Als Geschäftsführender Gesellschafter Deiner eigenen GmbH ist die Sicherheit die Du persönlich geben kannst aus Sicht der Bank wieder frei. ;)
Ich halte mich ja im Allgemeinen aus Threads zu Finanzierungsfragen heraus, weil es hierzu Mods im Forum gibt, deren täglicher Job der Umgang mit dieser Art Fragen ist...

Nur diese Aussage oben ist so nicht richtig. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, dass das Einlagekapital der GmbH gleichbedeutetend mit der Haftungsgrenze ist. Jeder Geschäftsführer haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen in Fällen, wo Ansprüche gegen die GmbH entstehen. Dies läßt sich nur umgehen, wenn aus der GmbH eine KG oder andere Unternehmensform wird, in welcher sich das Risiko auslagern läßt oder vorhandene Vermögenswerte bereits vor Unternehmensgründung an eine Dritte unbeteiligte Person überschrieben wurden; Haftungsgrenzen können dagegen bei Gesellschaftern im Gesellschaftervertrag anteilig festgesetzt werden. Aber auch in diesem Fall haften die Gesellschafter im Fall der Fälle mit ihrem Privatvermögen im Verhältnis der Anteile.

Insofern wird jede finanzierende Bank auf die "vermietete" Sicherheit bestehen und die Finanzierung damit - vmtl. grundbuchtechnisch - sicher stellen. Ein Risiko, welches in jedem Fall zuvor mit einem Steuerberater sowie einem entsprechend ausgebildeten Juristen zu klären ist.


Freundliche Grüße
 
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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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