11ant
Wo baust Du denn da (oder hätte ich eine Grundstücksankreuzung übersehen) ?Baulinie.
Da ist ja eine ganz ordentliche Böschung eingezeichnet - aber Höhenpunkte fand ich nicht dazu (?)
Wo baust Du denn da (oder hätte ich eine Grundstücksankreuzung übersehen) ?Baulinie.
Hm man liest hier so viele böse Geschichten von ungnädigen Nachbarn...vor Allem in einem Neubaugebiet habe ich etwas Angst das am Anfang sehr genau hingeschaut wird wann etwas eine Garage ist und wann nicht.Das wäre zwar nicht erlaubt, aber es wird kaum jemanden interessieren. Ich habe nichts gegen Nordgarten und bevorzuge eine Photovoltaik-geeignete Dachausrichtung, daher habe ich das Haus gedreht. Aber die Drehung beeinflusst ja nicht die Lage von Carport und "Garage":
Wenn alles legal sein soll, führt daran wohl kein Weg vorbei. Wobei integrieren ja weit gefasst werden kann. Sprich mal mit einem ortskundigen Planer, welche Bedingungen bei Euch an einen Anbau gestellt werden.
Was werkelst Du denn und wie oft?
Ehrlich gesagt habe ich noch keine Zusage, ich habe mich auf die 5 etwa gleich geschnittenen Grundstücke an der Nordseite des Baugebiets beworben.Wo baust Du denn da (oder hätte ich eine Grundstücksankreuzung übersehen) ?
Da ist ja eine ganz ordentliche Böschung eingezeichnet - aber Höhenpunkte fand ich nicht dazu (?)
Deine Nebengebäuderegelung besorgt mich weniger, die scheint mir zur Abwehr von zu Datschen ausgebauten Rasenmäherhäuschen gedacht. Kritischer beäuge ich da die Geländehöhen: da befürchte ich eine Buckelpiste, die Dir einiges Kopfzerbrechen beim Vereinen von Geländemodellierung, Gebäudehöhen, Einfahrt, Drainage etcetera bereiten könnte. Ich habe jetzt nicht nachgesehen, aber hoffe, daß die Höhenbegrenzungen vernünftige Bezüge haben.Die genauen Details zu dem Höhenverlauf kenne ich noch nicht. Aktuell sieht das noch sehr sehr abenteuerlich aus.
Wechselt zwar etwas das Thema, aber ich habe in die Richtung tatsächlich noch keine Ahnung: Wie sieht denn ein Kaufvertrag aus wenn das Grundstück noch hergestellt werden muss? Worauf muss man da achten? Gibts da Schlüsselbegriffe auf die man achten muss?Deine Nebengebäuderegelung besorgt mich weniger, die scheint mir zur Abwehr von zu Datschen ausgebauten Rasenmäherhäuschen gedacht. Kritischer beäuge ich da die Geländehöhen: da befürchte ich eine Buckelpiste, die Dir einiges Kopfzerbrechen beim Vereinen von Geländemodellierung, Gebäudehöhen, Einfahrt, Drainage etcetera bereiten könnte. Ich habe jetzt nicht nachgesehen, aber hoffe, daß die Höhenbegrenzungen vernünftige Bezüge haben.
Na ja, eine Werkstatt wäre auch nicht für die Grenzbebauung privilegiert. Wenn Du auf Korrektheit großen Wert legst und ein Garagentor sowieso nicht in Betracht kommt, denke ich, dass ein Planer das kostengünstig - allerdings teurer als eine Fertiggarage - als Anbau genehmigungsfähig hinbekommt oder es als Genehmigungsfreisteller verantwortet.Hm man liest hier so viele böse Geschichten von ungnädigen Nachbarn...vor Allem in einem Neubaugebiet habe ich etwas Angst das am Anfang sehr genau hingeschaut wird wann etwas eine Garage ist und wann nicht.
Du kannst es ja hochkant lassen und trotzdem traufständig planen. Da weder Geschossigkeit noch Dachneigung vorgeschrieben sind, sollte das kein Problem sein.Das mit der Photovoltaik Anlage habe ich auch schon im Kopf gehabt.
Die Fläche wird genau beschrieben und graphisch im Lageplan dargestellt. Mögliche Schwankungen bezüglich der Fläche sollten benannt werden, z.B. ca. 463m² +/- 5m². In Neubaugebieten unterscheiden sich die geplanten Flächengrößen von den endgültigen meistens nur um einen Quadratmeter.Wie sieht denn ein Kaufvertrag aus wenn das Grundstück noch hergestellt werden muss?
Dass sich der Kaufpreis auf die tatsächlichen Quadratmeter bezieht, sobald das Grundstück im Kataster gebildet wurde.Worauf muss man da achten?
Ist alles Standard; der Notar sollte wissen, was er tut. Bei Unklarheiten den Notar solange löchern, bis es klar ist.Gibts da Schlüsselbegriffe auf die man achten muss?