F
FinanzKfw
Hallo liebe Baufinanzierungsexperten,
wir wollen bauen und sind momentan etwas ratlos. Ich hoffe, es kann uns jemand helfen.
Es geht um die Teilfinanzierung durch KFW 153 sowie KfW 124. Wir haben nun verschiedene Auskünfte erhalten von Finanzierungsvermittlern sowie von Banken.
Es geht zum einen um den Beginn der Tilgung und zum Anderen zur Anpassung der tilgungsfreien Jahre.
Der Fall ist wie folgt:
Eine Immobilie mit Fertigstellungsdatum in voraussichtlich 12 bis 18 Monaten soll erworben werden.
Es werden in dieser Zeit Teilzahlungen nötig werden. Es wird von der KfW rund 1 Jahr Zinsfreie Bereitstellung gewährt.
1. Frage:
Es soll ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt werden (muss przp. in Anspruch genommen werden ansonsten wird der Vertrag nicht gewährt von Seiten der KfW).
Wann Beginnt die Rückzahlung genau? Wenn,
a) an unterschiedlichen Zeitpunkten Teilbeträge abgerufen/verwendet werden?
b) der Betrag nach der Zinslosen Bereitstellung vollständig abgerufen/verwendet wird?
Wichtig ist, dass wir endlich Sicherheit haben wollen. Das heißt, wenn jmd. die Antwort weiß bitten wir um die Benennung der jeweiligen Quelle.
2. Frage:
Das tilgungsfreie Anlaufjahr soll zunächst 1 Jahr beantragt werden. Kann dies im Nachhinein während der Tilgungsphase geändert werden und zwischenzeitlich bzgl. der maximalen Anzahl der tilgungsfreien Jahre genutzt werden? Es sind ja, maximal drei bis fünf Jahre tilgungsfrei beantragbar. Kann nun nur eines beantragt werden und dann später ein weiteres Jahr tilgungsfrei gewährt werden?
Auch hier ist uns wichtig endlich Sicherheit zu erhalten. Das heißt, wenn jmd. die Antwort weiß bitten wir um die Benennung der jeweiligen Quelle.
Vielen Dank für euere Hilfe!
wir wollen bauen und sind momentan etwas ratlos. Ich hoffe, es kann uns jemand helfen.
Es geht um die Teilfinanzierung durch KFW 153 sowie KfW 124. Wir haben nun verschiedene Auskünfte erhalten von Finanzierungsvermittlern sowie von Banken.
Es geht zum einen um den Beginn der Tilgung und zum Anderen zur Anpassung der tilgungsfreien Jahre.
Der Fall ist wie folgt:
Eine Immobilie mit Fertigstellungsdatum in voraussichtlich 12 bis 18 Monaten soll erworben werden.
Es werden in dieser Zeit Teilzahlungen nötig werden. Es wird von der KfW rund 1 Jahr Zinsfreie Bereitstellung gewährt.
1. Frage:
Es soll ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt werden (muss przp. in Anspruch genommen werden ansonsten wird der Vertrag nicht gewährt von Seiten der KfW).
Wann Beginnt die Rückzahlung genau? Wenn,
a) an unterschiedlichen Zeitpunkten Teilbeträge abgerufen/verwendet werden?
b) der Betrag nach der Zinslosen Bereitstellung vollständig abgerufen/verwendet wird?
Wichtig ist, dass wir endlich Sicherheit haben wollen. Das heißt, wenn jmd. die Antwort weiß bitten wir um die Benennung der jeweiligen Quelle.
2. Frage:
Das tilgungsfreie Anlaufjahr soll zunächst 1 Jahr beantragt werden. Kann dies im Nachhinein während der Tilgungsphase geändert werden und zwischenzeitlich bzgl. der maximalen Anzahl der tilgungsfreien Jahre genutzt werden? Es sind ja, maximal drei bis fünf Jahre tilgungsfrei beantragbar. Kann nun nur eines beantragt werden und dann später ein weiteres Jahr tilgungsfrei gewährt werden?
Auch hier ist uns wichtig endlich Sicherheit zu erhalten. Das heißt, wenn jmd. die Antwort weiß bitten wir um die Benennung der jeweiligen Quelle.
Vielen Dank für euere Hilfe!