Dach ausbauen - Haus steht unter Denkmalschutz

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halfchick

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Denkmalschutz, vielleicht kennt sich hier jemand ein bisschen damit aus...

Meine Eltern besitzen ein Haus im Außenbereich (kleiner Weiler mit 5 Häusern im Süden von Bayern), das unter Denkmalschutz steht. Es handelt sich laut Denkmalliste um einen "zweigeschossigen verputzten Blockbau mit Halbwalmdach über hohem Sockel". Das Haus wurde 1835 erbaut und diente damals als Mühle.

Meine Großeltern haben das Haus 1960 gekauft, schon damals waren zusätzlich zu den Wohnungen in EG und 1. OG einige Räume im Dachgeschoss vorhanden, die wohl früher als Schlafräume für die Angestellten genutzt wurden. Meine Großeltern haben hier dann drei weitere Räume ausgebaut und einige Dachfenster eingebaut, ohne die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Momentan hat das Haus also 3 Wohnungen, wobei alle sich nur über ca. die Hälfte der Grundfläche des Hauses erstrecken, die andere Hälfte ist komplett unausgebaut,



Mein Partner und ich würden nun gerne das Dach komplett ausbauen, das heißt die neue Wohnung soll sich über die gesamte Grundfläche erstrecken. Hierzu müssten wir natürlich weitere Dachfenster einbauen, außerdem soll die Wohnung über eine Außentreppe einen eigenen Eingang bekommen.


Ich habe jetzt aber irgendwie Angst, hierfür einen Bauantrag zu stellen und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Die werden ja mit Sicherheit merken, was da im Laufe der Jahre alles schwarz gemacht wurde... Vor allem die Dachfenster machen mir Sorgen, da diese ja auch von außen sofort sichtbar sind. Wie sieht das mit den Fenstern denkmalschutzrechtlich aus? Sind die überhaupt grundsätzlich genehmigungsfähig? Wie groß ist die Chance, dass ich die Genehmigung bekomme, das Dach auszubauen und weitere Dachfenster einzubauen?


Gruß,
halfchick
 
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admin

ADMINISTRATOR
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Denkmalschutz, vielleicht kennt sich hier jemand ein bisschen damit aus...

Meine Eltern besitzen ein Haus im Außenbereich (kleiner Weiler mit 5 Häusern im Süden von Bayern), das unter Denkmalschutz steht. Es handelt sich laut Denkmalliste um einen "zweigeschossigen verputzten Blockbau mit Halbwalmdach über hohem Sockel". Das Haus wurde 1835 erbaut und diente damals als Mühle.

Meine Großeltern haben das Haus 1960 gekauft, schon damals waren zusätzlich zu den Wohnungen in EG und 1. OG einige Räume im Dachgeschoss vorhanden, die wohl früher als Schlafräume für die Angestellten genutzt wurden. Meine Großeltern haben hier dann drei weitere Räume ausgebaut und einige Dachfenster eingebaut, ohne die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Momentan hat das Haus also 3 Wohnungen, wobei alle sich nur über ca. die Hälfte der Grundfläche des Hauses erstrecken, die andere Hälfte ist komplett unausgebaut,



Mein Partner und ich würden nun gerne das Dach komplett ausbauen, das heißt die neue Wohnung soll sich über die gesamte Grundfläche erstrecken. Hierzu müssten wir natürlich weitere Dachfenster einbauen, außerdem soll die Wohnung über eine Außentreppe einen eigenen Eingang bekommen.


Ich habe jetzt aber irgendwie Angst, hierfür einen Bauantrag zu stellen und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Die werden ja mit Sicherheit merken, was da im Laufe der Jahre alles schwarz gemacht wurde... Vor allem die Dachfenster machen mir Sorgen, da diese ja auch von außen sofort sichtbar sind. Wie sieht das mit den Fenstern denkmalschutzrechtlich aus? Sind die überhaupt grundsätzlich genehmigungsfähig? Wie groß ist die Chance, dass ich die Genehmigung bekomme, das Dach auszubauen und weitere Dachfenster einzubauen?


Gruß,
halfchick
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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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