Wasserleitung ohne Eintrag im Grundbuch

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I

Inge1212

Hallo,
da wir vor kurzem Rohrbruch hatten und Setzungen am Haus beobachtet haben machen wir uns nun Sorgen um die Frischwasserleitung unseres Nachbaren.
Als damals gebaut wurde, hat man uns verschwiegen, damit die Wasserleitung durch unser Feld/Grundstück verläuft, als der Baggerfüher die Leitung bemerkte wurde alles so gehalten, damit diese dort verbleibt und auf eigene Kosten "Drum herum gebuddelt".

Im Grundbuch ist diese Wasserleitung auch nicht eingetragen.
Das Haus steht in Bayern.
Wir haben schon seit Beginn Probleme mit diesen Leuten, welche auch immer wieder das Grenzrecht verletzten und unser Grundstück entwerteten.
Wir wollten damals ein gutes Verhältniss zu unseren Nachbaren und haben so einiges hingenommen und geduldet.

Wenn nun die Wasserleitung schaden nehmen sollte wer müsste dann für Schäden aufkommen?
Wir wissen ja von den Setzungen und auch von unserer Abwasserleitung welche entweder dafür verantwortlich ist, oder Ebenso durch die Setzungen beschädigt wurde.
Auf was müssen wir achten?

Vielen dank schon jetzt

MfG Inge
 
M

MayrCh

diese Wasserleitung
Wer ist Eigentümer der Leitung? Der Nachbar oder euer Netzbetreiber?

als der Baggerfüher die Leitung bemerkte wurde alles so gehalten, damit diese dort verbleibt und auf eigene Kosten
Klar. Wenn rauskommt, dass er ohne Leitungsauskunft gebaggert hat, sind die Kosten für ihn schnell höher als bei "drum herum gebaggert".


Wenn nun die Wasserleitung schaden nehmen sollte
In den allerwenigsten Fällen nehmen erdverlegte Wasserleitungen Schäden ohne externe Ereignisse. "Von selber" geht quasi nie was kaputt, erst Recht nicht bei dem Baujahr. Falls doch: Leitungseigentümer/betreiber.
Bei Schadereignissen durch externe Einflüsse (Baggerangriff etc.) wird der Eigentümer/Betreiber immer schön den Verursacher des Ereignisses in Verantwortung nehmen.


Im Grundbuch ist diese Wasserleitung auch nicht eingetragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss die nicht eingetragen werden, weil duldungspflichtig. Paragraf 8 AVBWasserV.
 
S

Scorpy

Soweit ich weiß, hättet ihr beim Netzbetreiber eine Umverlegung fordern können bevor ihr gebaut habt.
Das würde unter dem Punkt Unzumutbarkeit laufen. Der Netzbetreiber hätte diese dann im Zuge eures Aushubes oder vorher auf seine Kosten umverlegt.
Die funktioniert aber nur wenn es keine Dienstbarkeit vom Netzbetreiber gibt und ihm die Leitung auch gehört.
 
G

Grundaus

ich weiß nur wie es in Ba-Wü ist. Dort gehört die Leitung bis zum Wasserzähler der Gemeinde / Stadt. Die ganzen Kosten trägt die Gemeinde, umgelegt auf den Wasserpreis dann alle. Wenn ein Verursacher für die Beschädigung feststellbar ist dann der oder dessen Haftpflicht
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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