„versickerungsfähiges Pflaster“

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S

Sandocan

Guten Morgen,

die Einfahrt bei uns ist ca. 10 x 5 Meter groß. Lt. Bebauungsplan müssen wir ein versickerungsfähiges Pflaster benutzen, also Drainage- oder Ökopflaster.

Jetzt wurde uns geraten, die ganze Fläche leicht zu neigen und an der einen Ecke noch einen Kanalablauf einfügen zu lassen.

Ist sowas bei Drainagepflaster überhaupt notwendig? Ich habe das noch nie bewusst gesehen und kann mir das nicht vorstellen.

Viele Grüße
Katrin
 
W

world-e

Also wir haben versickerungsfähiges Pflaster verlegt. Und wir haben mit dem Pflaster eine Art Rinne geformt. Also 2 Reihen beim Straßenrandstein leicht keilförmig verlegt. Im Nachhinein muss ich sagen, dass das nicht nötig gewesen ist. Selbst bei sehr starken Regengüssen sammelt sich nirgends Wasser, das dann zu der Rinne fließt. Wasser trifft auf und veresickert dann. Bei normalem Pflaster der Nachbarn sieht man da einen Wasserfilm und auch mal Wasser das in Rinnen läuft. Aber das kommt auch auf das Gefälle darauf an. Und was die Vorschriften sagen. Wir haben leichtes Gefälle zur Straße hin.

Jetzt im Winter bleibt bei uns der Schnee länger liegen oder auch wenn es nass ist, bleibt es länger nass als bei normalem Pflaster. Aber liegt bei uns auch fast komplett im Schatten. Salz darf man im Winter bei versickerungsfähigem Pflaster auch nicht nehmen. Und man wird sehen, wie es nach ein paar Jahren ist, wenn Staub etc. evtl. die Versickerungsfähigkeit eingeschränkt hat.
 
M

Müllerin

Hm wir haben es genauso wie World - eine Steinreihe tiefer Richtung Gully - und bewußt Wasser zur Rinne hin laufen hab ich noch nie gesehen. Ich stehe aber bei Starkregen auch eher selten draußen.
Versickern tut es jedenfalls, unsere Auffahrt ist deutlich schneller trocken, allerdings jetzt über den feuchten Winter werden die Steine grün - was uns nicht stört, sobald die Sonne wieder darauf brennt, hat sich das eh erledigt.
 
F

fragg

schau mal in b plan/ Baugenehmigung was da genau steht...

bei uns steht "Versickerung muss auf Grundstück erfolgen" und weiter "Aufbau darf nicht Luft und wasserdicht sein" was von vielen Nachbarn als "versickerungsfähiges pflaster" interpretiert wurde, was aber FALSCH ist.

also, erst mal genau schauen, dann weiter planen.

so oder so: der Rat ist unabhängig von der pflasterwahl richtig, im falle eines starkregens haftest du für den schaden den dein illegalerweise auf die Straße abgeleitetes Wasser anrichtet.
 
S

Sandocan

Im Bebauungsplan steht:

„Sämtliches Oberflächenwasser ist dem Oberflächenwasserkanal bzw. den Retentionseinrichtungen zuzuführen, soweit sie nicht in Regenwasserauffangbehältern gesammelt und auf dem Grundstück genutzt werden.“

Und das Beläge für Freiflächen versickerungsfähig sein müssen.

Also bleibt bei Starkregen doch ein Rest Oberflächenwasser, der nicht sofort versickert?
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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