Nachträglich Carport errichten auf Nachbargrundstück des Onkels

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S

StevoBrun

Hallo zusammen,

ein wirklich tolles Forum in dem ich immer wieder sehr gerne lese. Nun hab ich aber ein eigenes Anliegen, in dem ihr mir hoffentlich helfen könnt.

Wir haben im letzten Jahr ein Grundstück bzw. Haus gekauft, renoviert und sind sehr glücklich damit.

An der einen Grundstücksseite steht eine Einzelgarage direkt auf der Grenze, das Grundstück daneben gehört meinem Onkel, der mir einen Teil seines Grundstücks übergeben würde (das komplette Grundstück ist zu gross und dafür haben wir keinen Bedarf). Größe, die er uns überlassen würde, wären ca. 80qm.
Wir möchten gerne an die Garage noch ein Einzelanlehncarport errichten.

Die Neuvermessung und Teilung des Grundstücks wäre glaube ich mindestens im vierstelligem Bereich. Gibt es eine Möglichkeit eine Baulast auf dem Grundstück meines Onkels einzutragen, das wir das Carport komplett dort errichten dürfen? Oder kann mein Onkel einen Bauantrag für das Carport erstellen? Das Grundstück selbst ist nicht bebaut.

Oder habt ihr andere Ideen, wie wir das möglichst günstig und rechtlich abgesichert regeln können?

Vielen Dank schon mal vorab für eure Gedanken.

Danke und Gruß
Stevo
 
S

Scout

Am pragmatischsten wäre wohl das Carport an der Grenze stehend auf eigene Kosten zu errichten und mit dem Onkel einen Pachtvertrag auf 99 Jahre inkl. Zufahrtsrecht für einen symbolischen Euro im Jahr abzuschließen. Hier gilt: Wenn es sich um einen Landpachtvertrag handelt so gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Pacht" siehe §§ 593 b, 566 Baugesetzbuch. Ach ja, Sonderkündigungsrecht durch den Verpächter dabei natürlich vertraglich ausschließen.


Aber sowas wäre in D ja viel zu einfach gedacht, da verdient ein Notar und Anwalt ja nichts
 
E

Escroda

Dann müsste den Bauantrag wahrscheinlich mein Onkel stellen, oder?
Nein, ist nicht nötig. Du kannst selber den Bauantrag stellen, sofern überhaupt einer notwendig ist. Carports bis 30m² Grundfläche sind seit Januar in NRW genehmigungsfrei, sofern es kein Außenbereich ist. Lies mal §62, Abs. 1 der Landesbauordnung, ob dein Vorhaben die Bedingungen einhält. Gibt's einen Bebauungsplan?
 
S

StevoBrun

Nein, einen Bebauungsplan scheint es nicht zu geben. Und das Carport würde unter genehmigungsfrei fallen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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