Erbpacht/Erbbaurecht/Erbpachtzins

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MikeGirsche

Hallo zusammen,

Stimmt es, dass der Erbpachtzins beim Erbpachtgrundstück vom Erbpachtgeber selbst bestimmt werden kann? Kann dieser Zins dann theoretisch auch bei einem Grundstückswert von 150.000€ und einer Laufzeit von 99 Jahren lediglich 0,5% oder weniger betragen?
 
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nordanney

Stimmt es, dass der Erbpachtzins beim Erbpachtgrundstück vom Erbpachtgeber selbst bestimmt werden kann? Kann dieser Zins dann theoretisch auch bei einem Grundstückswert von 150.000€ und einer Laufzeit von 99 Jahren lediglich 0,5% oder weniger betragen?
Ja (Wer außer dem, der sein Grundstück verleiht, sollte auch sonst die Pacht bestimmen?)
 
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RotorMotor

Immer wenn du etwas unter Wert bekommst ist es eine gemischte Schenkung.
Auch wenn man ein Erbbaurecht unter Wert bekommt, ist es eine gemischte Schenkung.
Der Extremfall sind 0€.
Daher muss dann auch Schenkungssteuer gezahlt werden.
 
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nordanney

Immer wenn du etwas unter Wert bekommst ist es eine gemischte Schenkung.
Auch wenn man ein Erbbaurecht unter Wert bekommt, ist es eine gemischte Schenkung.
Also zahlen die meisten Erbbauberechtigen bei Grundstücken von Kirchengemeinden bei Ihren Erbbaurechten Schenkungssteuer? Dort wird i.d.R. unter Wert das Grundstück verpachtet.

Nun mal ein Beispiel aus der Praxis: Ich besitze eine Eigentumswohnung im Erbbaurecht. Grundstück gem. Bodenrichtwert (Umrechnungsfaktoren wegen deutlich erhöhter Grundstücksausnutzung mal unberücksichtigt) rd. T€ 420. Erbbauzins für das gesamte Grundstück (nicht mein Anteil für die Wohnung!!!) sind € 1.930 jährlich. Das entspricht noch nicht einmal einer Verzinsung von 0,50%. Ich bezahle seit Jahren keine Schenkungssteuer.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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