Haftungsbefreiung für Baustraße soll unterschrieben werden

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V

vaderle

Hallo zusammen,

bei unserem Hammergrundstück gehört der Weg uns und führt genau an dem Haus (mit Keller) der Nachbarn vorne lang. Der Weg ist 4,5m breit und genau daran steht das Haus, weil dort vorher eine Garage war. Somit entfallen die 3m Mindestabstand. Für den Hausbau muss nun ein Kran am Haus vorbei fahren. Kranstahlplatten werden im Hausbereich des Nachbarn ausgelegt aber trotzdem hat mir die Baufirma ein Schreiben zugeschickt wo Folgendes drin steht und welches ich unterschreiben soll.

Die oben benannten Bauherren befreien die Firma XY sowie die von dieser mit der Durchführung von Arbeitenbeauftragte Drittunternehmen von sämtlichen Haftungen zu entstehenden Sachschäden, welche durch das Befahren der Baustraße und der Durchfüh-rung der Kranarbeitenan Gebäuden, Wegen, Wegbefestigungen, Pflaster, Bäumen, Zäu-nen, Mauernsowie Versorgungsleitungen entstehen.

Ist so ein Schreiben normal? Falls der Kran am Haus vorbei fährt und ein Riss im Keller entsteht, würde ich dafür haften. Ich selber habe auch eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Im Detail weiss ich jetzt aktuell nicht, ob die dann einspringen würden.




 
M

Müllerin

Ich glaub nicht, dass deine Versicherungen einspringen, die Baufirma hat eigene Versicherungen für so was.
Habt ihr schon einen Vertrag mit denen?
So einen Wisch würde ich niemals unterschreiben.
 
V

vaderle

Ja Vertrag ist unterschrieben. Die Haftungsbefreiung war auch nicht Bestandteil des Bauvertrags sondern wurde nach der Begehung durch den Bauleiter gesondert angefertigt. Im Endeffekt stehen wir kurz vor Baustart. Baugenehmigung ist da, Strom ist da und jetzt sollen die Bodenarbeiten losgehen. Jedoch erst nach der Unterschrift.
 
G

guckuck2

Für mich nachvollziehbar. Das Risiko ist absolut real, Fälle aus dem echten Leben bekannt. Wenn da 40T vorbei rollen, hat es gerade ein gemauerter Keller schwer. Ohne den Untergrund und seine Eignung zu kennen, ist das eine Lotterie.
 
S

Spike86

Oh man, das selbe steht uns auch bevor. Auch ein hinteres Grundstück. Das Haus auf dem Vordergrundstück ist unterkellert und ca. 1m Abstand von der Auffahrt. Der BL meinte, dass auf jeden Fall eine verstärkte Baustraße gemacht werden muss. Das Vorderhaus muss/sollte zusätzlich informiert werden, dass es etwas mit den Kellerwänden passieren KANN (nicht muss), z.B. Risse. Bin da gerade etwas pessimistisch!
 
Dr Hix

Dr Hix

Ja Vertrag ist unterschrieben
Dann würde ich sagen, ist das deren Problem, nicht deins

Es ist natürlich nachvollziehbar, dass sich die Baufirma absichern möchte, aber dafür gibt es Versicherungsunternehmen an die man sich wenden kann.

Einen Persilschein des oben zitierten Umfangs würde ich nicht unterschreiben. Die wollen dir ja nicht bloß das Risiko der speziellen baulichen Situation (Befahren der Baustraße auf Höhe des Nachbarhauses) aufbürden, sondern darüber hinaus auch noch alles andere, was so beim Aufstellen und Arbeiten mit einem Kran passieren kann.
Im Zweifel wars dann auch der Kran, wenn der Elektriker beim Zurücksetzen mit dem Bulli den Gartenzaun umnietet...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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