Baukindergeld - Familienkonstellation

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A

apparat88

Hallo liebe Forenmitglieder,

Ich habe eine Frage zum Baukindergeld in unserer speziellen Familienkonstellation; Und zwar bin ich (Bauherr, alleiniger Risikonehmer des Bauvorhabens) mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern kurz vor Baubeginn.
Wir sind seit 3 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Meine Lebensgefährtin bezieht Kindergeld und Kindesunterhalt. Da ich nicht der leibliche Vater der Kinder bin und meine Lebensgefährtin weder in der Finanzierung noch in den Verträgen des Bauunternehmens involviert ist, hat mein Finanzierungsberater die Förderung Baukindergeld gleich bei Seite getan - käme nicht in Frage.

Jetzt wollte ich mal unabhängig Fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist / war und mit dem Beantragen des Baukindergeldes Erfolg hatte.

Auf der KFW ist folgendes geschrieben

Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • ....
  • ....

Was denkt ihr, käme ich und meine Familie in Frage?
 
H

HilfeHilfe

Nö warum ?? Deine Lebensgefährtin finanziert weder noch wird sie Eigentümerin . Wenn du dich trennst kriegst du schön weiter Zulagen . Also hinkt es . Moment gute Idee frage meine Nachbarsfamilie mit 5 Kindern , evtl kriege ich ja Förderung
 
G

guckuck2

Ich sehe da weniger ein Problem.

Das Haus muss im Eigentum zu mindestens 50% dem Antragssteller und/oder Partner sein. Passt.
Im Haushalt müssen Kinder bis 18 Jahre leben, es können auch die des Partners sein. Von einer Einschränkung auf leibliche oder angenommene Kinder hab ich noch nicht gelesen.
„Partner“ definiert die KfW auch als „Lebenspartner“. Passt auch.

Ruf doch einfach mal bei der Hotline an.
 
Z

Zaba12

Da hat dein Finanzvermittler höchstwahrscheinlich recht, stunde deine Frau/ Lebensgefährtin im Grundbuch wäre das alles kein Thema. Aber so gibt es keine Förderung. Eine Adoption deinerseits wäre auch eine Option.
 
H

HilfeHilfe

Ich sehe da weniger ein Problem.

Das Haus muss im Eigentum zu mindestens 50% dem Antragssteller und/oder Partner sein. Passt.
Im Haushalt müssen Kinder bis 18 Jahre leben, es können auch die des Partners sein. Von einer Einschränkung auf leibliche oder angenommene Kinder hab ich noch nicht gelesen.
„Partner“ definiert die KfW auch als „Lebenspartner“. Passt auch.

Ruf doch einfach mal bei der Hotline an.
Will er aber nicht . Alleiniger Bauherr
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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