Baugesetzbuch §35 - Bauen im Außenbereich

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N

neffetshd

Kann mir jemand helfen, ich verstehe (1) 8 nicht:

"(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
(...)
8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist."



Bedeutet das, dass ich ein Häuschen bauen könnte und darauf eine Photovoltaikanlage baue und diese nutze? Das ist erlaubt?
 
S

Scout

im Außenbereich dürfen nur sogenannte privilegierte Vorhaben realisiert werden. Das sind z. B. Landwirtschafts-, Energieerzeugungs-, Industrie-, Atom- und Militärnutzungen, die in Städten oder Dörfern keinen Platz haben.

Also ein 20 MW-Solarfeld wäre OK, dann könntest du auch evt. eine Werkswohnung für den Servicemitarbeiter daneben begründen. Wegen deiner 10 KW Photovoltaik-Anlage wird dich der Beamte im Bauamt aber nur müde belächeln...

Welche konkrete Nutzung strebst du denn an?
 
N

neffetshd

Ich möchte ein kleines Ferienhaus bauen - also wirklich nur so ne kleine Holzhütte und im Laufe der Jahre ein paar Dinge dazu: Toilettenhäuschen (Trockentoilette), Sauna, Dusche etc. (Alles in eigenem Kreislauf ohne Anschluss an öffentliche Anschlüsse)
 
kaho674

kaho674

Ein Gartenhaus könnte er doch u.U. genehmigungsfrei bauen. Das ist in jedem Bundesland anders. Wo willst Du bauen?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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