Werkvertrag: Konventionalstrafenregelung Pflicht?

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B

Bulla2000

Hallo, wir sind kurz vor dem Abschluss unseres Werkvertrages nach Baugesetzbuch zum Bau eines Einfamilienhaus mit der DEURA (siehe dazu Thema hier im Forum). Nach deren Regelungen haftet die DEURA für infolge von Verzögerungen nachweislich eingetretene Schäden (z.B. Zinskosten, Miete, Umszug abgesagt etc.).

Mein Baubetreuer hätte hier gerne eine Konvetionalstrafenregelung aufgenommen, nach der das Unternehmen für jede Woche Bauüberschreitung eine bestimmte Summe verschuldensunabhängig zahlt. Die Firma lehnt eine solche Regelung ab und verweist auf ihren Vertrag (s.o.).

Bei uns besteht das Problem, dass wir nicht zur Miete wohnen und auch keine Finanzierungsmehraufwände haben werden. Ein Bauzeitenplan wird verbindlich vereinbart. Der einzige Schaden, den ich derzeit sehe, wenn wir nicht wie geplant einziehen können, ist der der Fahrtkosten für den Schulweg unserer Tochter. Diese soll gleich in der Nähe des Baugebietes eingeschult werden, um einen Klassenwechsel zu vermeiden. Dazu müssen wir sie jeden Tag ca. 25km hin und 25 km zurück fahren. Das wäre dann der Schaden, beginnend ab dem ersten Tag nach vereinbartem Baufertigstellungstermin.

Dieser Schaden ist ja nicht sehr groß, daher kaum als echtes Druckmittel geeignet.

Was würdet Ihr empfehlen? Einerseits habe ich wenig Befürchtung, dass es zu einer Bauzeitenverzögerung kommt, weil erstens 8 Monate geplant sind und nach den bisherigen ERfahrungen die DEURA nicht in Verzug gerät, andererseits reicht vielleicht auch die bestehende Regelung.

Ist so eine geartete Lösung wie oben (Konventionalstrafe) üblich oder sollte ich auf dieser nicht bestehen?
 
B

Bauexperte

Hallo "Bulla",

es tut mir leid - auch wenn ich Dir schon die eine oder andere Frage gerne beantwortet habe - aber diese Frage
...Diese soll gleich in der Nähe des Baugebietes eingeschult werden, um einen Klassenwechsel zu vermeiden. Dazu müssen wir sie jeden Tag ca. 25km hin und 25 km zurück fahren. Das wäre dann der Schaden, beginnend ab dem ersten Tag nach vereinbartem Baufertigstellungstermin. Dieser Schaden ist ja nicht sehr groß, daher kaum als echtes Druckmittel geeignet.
...ist kleinkariert; meine persönliche Meinung.

Ich finde es ist an der Zeit, den von Dir - nach nachlesbarer Abwägung allen "Für" und "Widers" hier im Forum - augesuchten Anbieter/Baubetreuer/Bauträger auch als Partner zu betrachten!

Freundliche Grüße
 
W

wabe

Eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe wird es nicht geben, denn dies würde bedeuten, dass ich als Auftraggeber dem Auftragnehmer so viele Prügel wie möglich in den Weg werfe und wenn der AN dann nicht fertig wird, muss er zahlen. Das unterschreibt nur ein Irrer.
Nur wenn der AN verantwortlich ist, kann er mittels Vertragsstrafe belangt werden.
 
S

sunny86

Also du solltest unbedingt auf einen Fertigstellungstermin bestehen. Bei der derzeit guten Auftragslage, wie Deura uns immer erzählt, verschiebt sich vieles.
Wir haben letztes Jahr Oktober unterschrieben, leider ohne Fertigstellungstermin, im April war Baubeginn. Jetzt sieht es sogar schon so aus als würde Februar knapp werden!!
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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