wegen fehlendem SiGeKo Baustelle still gelegt

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Lilalo71

Hallo zusammen,
wir bauen mit Wolf Haus ein Einfamilienhaus. Uns wurde Wolfhaus von mehreren Seiten empfohlen haben aber leider bis jetzt kein wirklich gutes Gefühl. Nachdem uns bei der Bemusterung versprochen wurde das die Statik in ca. 2 Wochen berechnet sein würde, dachten wir das es jetzt zügig weitergeht. Leider dauerte die Berechnung 2 Monate. Ok, kann passieren. Leider wurde nicht alles berechnet, man hatte eine Stützmauer übersehen...dies dauerte erneut. Auf Nachfrage von uns was die Berechnung einer erforderlichen Aufkantung anging kam keine Antwort. Erst weitere 4 Wochen später kam die Aussage das man die Aufkantung auch vergessen hätte. Da Wolfhaus keine Keller baut ( Pläne und Statik aber von Wolfhaus gemacht wurden) beauftragten wir eine Firma mit dem Bau des Kellers. Wir bekamen zuerst eine Teilbaufreigabe für den Erdaushub und der Kellerbauer legte los. Stellte einen Kran auf, hob die Baugrube aus. Dann durften wir die Bodenplatte giessen. Es fehlten noch die Statik Berechnungen für eine Stützmauer und die Aufkantung. Als wir nun vom Prüfgutachter ( wir bauen in einer Erdbebenzone) die Freigabe für Stützmauer und Aufkanzung und somit für den gesamten Keller bekamen, dachten wir das es nun endlich weitergeht. Leider bekamen wir gleichzeitig einen Mail unseres Kellerbauers. In der Zwischenzeit war jemand von der Berufsgenossenschaft auf der Baustelle und stellte fest das unter anderem der Sicherheits-und Gesundheitsplan fehlt und kein <Koordinator angegeben ist. Wir hatten ehrlich gesagt, davon noch nie gehört. Einige weitere Mängel wurden auch beanstandet wie fehlende Standsicherheit des Krans, und die Böschungssicherung der Baugrube. Für was sind wir denn nun Zuständig? Vom Bauamt wurde uns gesagt wir benötigen keine Standsicherrheitsprüfung für den Kran da er auf dem Nachbargrundstück steht und nicht auf der Straße. Jetzt heißt es wir hätten keinen Nachweis! Böschungssicherung der Baugrube? Sollte doch der Kellerbauer wissen was da nötig ist, oder? Bei der SiGeKo sagt er das das unsere Aufgabe ist. Das mag ja sein aber hätte da nicht unsere Baufirma uns wenigstens darauf hinweisen müssen? Wir hatten eigentlich, vielleicht zu blauäugig! gedacht das man bei einem Fertighaus das ganze Paket kauft. Wir sind jetzt gerade sehr verunsichert was eigentlich von wem zu erwarten ist und wem wir sagen können bitte kümmere dich es ist deine Aufgabe. Hat jemand Erfahrungen mit SiGeKo und wen müssen wir da beauftragen? Ist das überhaupt unsere Aufgabe oder hätte Wolfhaus sich da kümmern müssen.
Würde mich freuen wenn wir ein paar Tipps bekommen.
Liebe Grüße
Petra
 
Tassimat

Tassimat

Da Wolfhaus keine Keller baut ( Pläne und Statik aber von Wolfhaus gemacht wurden) beauftragten wir eine Firma mit dem Bau des Kellers.
Als Laie würde ich sagen, dass du selbst für die Sicherung der Böschung und Baugrube zuständig bist. Ist ja nicht dessen, was Wolfhaus macht. Die Firma für den Keller wird dir weiterhelfen. Ist eine klassische Sache: Keiner fühlte sich zuständig, bzw. du hast niemanden damit beauftragt. Woher soll man das auch wissen? Die Kosten wirst du tragen müssen.

Was die Standsicherheit des Krans angeht, dass geht an denjenigen, der den Kran aufgestellt hat. Die Kellerfirma?

Was den Sicherheits-und Gesundheitsplan angeht, würde ich Wolfhaus fragen.

Ist alles ärgerlich, aber wenn ich jetzt nichts übersehen habe ist alles lösbar.
 
F

fragg

sigeko bist du, Glückwunsch. steht so idr im vertrag. damit hätte dir die Böschung und die Standsicherheit auffallen müssen.

Ich war auch sigeko ohne Ahnung, aber die Gewerke haben ordentlich gearbeitet, da ist das keinem aufgefallen. auch mir ist nicht aufgefallen das ich sigeko war.
 
N

nordanney

Doofe Frage. Wieso brauchst Du einen SiGeKo? Wo steht das? Bei einem normalen Einfamilienhaus mit GU doch normalerweise nicht notwendig.
 
F

fragg

Doofe Frage. Wieso brauchst Du einen SiGeKo? Wo steht das? Bei einem normalen Einfamilienhaus mit GU doch normalerweise nicht notwendig.
klaro, sind doch immer mehr als ein Arbeitgeber. der dixiklo Typ, der bauschuttkontainermann, der Baustrom eli…

solange im vertrag nicht geregelt ist, dass der GU auch sigeko ist, ist der Bauherr das.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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