Dämmung hinter Holzfassade mit Steinwolleplatten?

4,60 Stern(e) 5 Votes
L

loki125

Guten Tag.

Am Haus wird an einer Seite die Fassade erneuert. Eternitplatten runter, Holzfassade ran.
Kommt auf selbe Lattung wie die alte Fassade. Unter den Latten is 30 Jahre alter Putz, guter Zustand.
Geplant ist momentan keine Dämmung zu benutzen, weil billiger.

Ich überlege nun, ob ich Steinwolleplatten darunter mache. Steinwolleplatten sind günstig und ich habe persönlich mit Steinwolle im Innenausbau nie Probleme gehabt. Hab aber nur wenig Ahnung von Fassaden Dämmung.
Ich würde diese einfach zwischen die Kanthölzer drücken/stellen und die neue Fassade darüber.

Kann man das so machen oder ist davon abzuraten?

Gruß
Dominik
 
wrobel

wrobel

Moin

Ich würde im Holzbau Witterungsschutz und Dämmung immer durch eine Luftschicht trennen.
Über die Dämmung eine Unterspannbahn dann Luftschicht und dann Fassade.
Ganz wichtig ist vorher den Wandaufbau z.B. auf einem U-Wert Rechner im Hinblick auf den Taupunkt zu prüfen


Olli
 
L

Lumpi_LE

Wie mein Vorgänger schreibt. Von deiner Idee ist abzusehen.
Ergänzend: du darfst die Fassade nicht ohne Dämmung erneuern. Idr interessiert es aber keinen.
 
L

loki125

Vorgesehen ist auf die alte horizontale Lattung, vertikal Holzdeckenbretter zu schrauben (jeden Meter), so dass die Holzfassadenbretter vertikal angebracht werden können. Die Holzdeckenbretter sind ca 1cm dick, reicht das als Unterspannbahn / Luftschicht?
 
D

dertill

Für die Hinterlüftung solltest du mindestens 24er Dachlatten nehmen.
Steinwollematten zwischen die alten Latten, darüber 24/48er Dachlatten und darauf die Schalung sind kein Problem.
Wie dick sind denn die alten Latten und wie ist die Wand dahinter aufgebaut?

Taupunktunterschreitung bei zusätzlich aufgebrachter Außendämmung, noch dazu mit hinterlüfteter Fassade... Um es kurz zu machen: Die Wahrscheinlichkeit für Bauschäden durch einen Flugzeugabsturz in die Wand dürfte größer sein.

Die Dämmpflicht bei Erneuerung von mehr als 10% der Wandflächen gilt nur für Häuser mit Bauantragsstellung vor dem 1.11.1979.
 
L

loki125

Es wird keine Dämmung geben. Wegen Taupunkt und Kosten.
Wie dick sind denn die alten Latten...?
Es sind 2 Lagen Lattung 24er oder 28er. Die Wand ist nicht im Wasser aber die alten Lattungen, da hinterlegt. Diese Hinterlegung möchte der Bauherr nicht neu machen. Die oberste Lattung ist horizontal, vertikal wird benötigt. Deshalb kommt eine dritte Lage Lattung oben darauf. Diese aber nicht mit Dachlatten, sondern mit Zimmerdecken Holzbretter.
Ich habe ihm zu dünnen Dachlatten geraten oder der Neugestaltung der ganzen Konstruktion.

Das wird aber teurer und deshalb wie Dämmung, nein.
Bin da nur zum arbeiten.
wie ist die Wand dahinter aufgebaut?
Rauputz auf gemauerter Ziegelwand. Von innen Rigipsplatten.
Die Dämmpflicht bei Erneuerung von mehr als 10% der Wandflächen gilt nur für Häuser mit Bauantragsstellung vor dem 1.11.1979.
Das Haus selber ist viel älter als 1979. Und die Fassade, die ersetzt wird könnte aus der Zeit stammen. Genau weiß man es nicht.


Ich möchte mich für die Hilfe hier bedanken.
Grüße und schöne Feiertage
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97105 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben