Architekt schätzt Klinker-Fassadenfläche falsch ab

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S

Schlenk-Bär

Wir bauen derzeit noch kein Haus, unterhalten uns aber mit möglichst vielen Bauherren und lesen viel hier im Forum, um uns fit zu machen und wenigstens die gröbsten Schnitzer zu vermeiden.

Gestern hatten wir eine interessante Diskussion mit Freunden, die den Hausbau mittlerweile abgebrochen haben, weil sie daran verzweifelt sind. Zu einem Punkt der Diskussion hätte ich gerne Eure Meinung:

Der Architekt hat eine Ausschreibung zur Klinkerfassade angefertigt. Er hat eine bestimmte Fläche x ermittelt und diese mit in die Ausschreibung aufgenommen. Die Bauherren haben den Auftrag einer Firma erteilt. Erst danach stellt sich heraus, dass die Fläche der Fassade viel kleiner war, als in der Ausschreibung angegeben. Die Fassadenfirma will die Differenz bezahlt haben. Wer haftet hier? Die Bauherren haben den Auftrag erteilt und somit den Ärger erst mal am Hals. Aber die Bauherren haben sich auf die Fachexpertise des Architekten verlassen. Können sie ihn haftbar machen?

Wie kann man so ein Missverständnis vermeiden? Als Bauherr kann man doch nicht alles nachprüfen?

Vorab, Danke für Eure Meinung.
 
R

RotorMotor

Ohne Gewähr:
Es handelt sich um einen Ausschreibungsfehler des Architekten.
Dafür haftet er dann auch. Dagegen sollte er entsprechend versichert sein.
 
F

Fairplay-Haus

Ich denke auch, das "Motor-Rotor" recht hat. Massefehler hat der Architekt zu vertreten. Wenn die Baufirma das Material schon komplett geordert hat und die Verlustkosten nachweisen können, dann werdt Ihr wohl erst mal zahlen müssen und euch mit dem Architekten verständigen.
LG
 
Nordlys

Nordlys

Es ist Richtfest. Ich bestell Gulaschsuppe für 40. Es werden nur 27. Es bleibt Suppe übrig. Wie viel Suppe zahle ich?
 
S

Schlenk-Bär

Es ist Richtfest. Ich bestell Gulaschsuppe für 40. Es werden nur 27. Es bleibt Suppe übrig. Wie viel Suppe zahle ich?
Heheh, es fehlt in Deinem Beispiel der Fachberater, der mir sagt, wie viel ich bestelle. Der Architekt lässt sich seine Leistung sehr gut bezahlen. Er sollte daher nicht unberücksichtigt bleiben.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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