Pflichten bei Baustraße (öffentlicher Raum)

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D

Darkmops

Hallo liebes Forum,

ich konnte zu meiner Konstellation leider keine Hilfe bei bestehenden Beiträge finden, deshalb hier mein Problem:

Wir planen gerade den Bau eines Einfamilienhauses auf unserem Grundstück. Das Grundstück kann nur über eine öffentliche Straße erreicht werden, die auf 6t begrenzt ist.
Im Hausvertrag steht die Formulierung, dass ich für "Zugangswege bis zum Baukörper" verantwortlich bin, die von Baufahrzeugen bis 50t befahrbar sein sollen.
Gilt diese Verantwortung auch für die öffentliche Straße? Oder nur ab der privaten Grundstücksgrenze? Wie verhält es sich mit etwaigen Kosten zur "Stabilisierung" der öffentlichen Straße - muss ich das einkalkuieren?

Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Baufirma mit der Bestätigung des Auftrags die örtlichen Gegebenheiten akzeptiert hat und evtl. Lösungen findet, um mit kleineren Baufahrzeugen zu arbeiten.

Ich würde mich sehr über eure Mithilfe freuen.

Liebe Grüße
Sebastian
 
Z

Zaba12

Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Baufirma mit der Bestätigung des Auftrags die örtlichen Gegebenheiten akzeptiert hat
Sowas gibt es nicht. Wenn der Bauunternehmer der Meinung ist (auch im Nachhinein), dass er für seinen Maschinen eine Baustrasse braucht oder die öffentliche Baustrasse nicht den Gegebenheiten entspricht, dann bist Du hierfür verantwortlich. Bei einer öffentlichen Straße wirst Du eine Genehmigung benötigen und nach Abschluss noch den Rückbau/ die Reinigung zahlen dürfen.
 
Nordlys

Nordlys

Du wirst das Thema wohl mit dem Rathaus, es ist wahrscheinlich ein kommunaler Weg, bereden müssen.
 
D

Darkmops

Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin allerdings nach wie vor skeptisch. Wo hört denn dann meine Verantwortlichkeit auf?
Bei der direkten Zufahrt? Bei der Zufahrt der Zufahrt? Bei der Zufahrt der Zufahrt der Zufahrt? Mal stark überspitzt geschrieben: Muss ich sicherstellen, dass die Autobahn geräumt ist, wenn es schneit? Muss ich den LWK betanken, damit er zu mir kommt?

Gibt es hierfür gesetzliche Rahmenbedingungen oder bereits geurteilte Fälle?

Dass ich als Bauherr die Genehmigung bei der Gemeinde einholen muss, finde ich völlig legitim.
 
L

Lumpi_LE

Du bist nur für die Zuwegung verantwortlich, aber einer öffentlichen Straße ohne Beschränkung.
Hier wird wohl eine Ausnahmegenemigung der Stadt reichen, außer es gibt eine Brücke - da ist dann eben Schluss.
Unsere Zufahrtsstraße darf eigentlich auch nicht von Lkw befahren werden... aber das hat zum Glück niemanden interessiert.
 
E

Escroda

Im Hausvertrag steht die Formulierung, dass ich für "Zugangswege bis zum Baukörper" verantwortlich bin, die von Baufahrzeugen bis 50t befahrbar sein sollen.
Gilt diese Verantwortung auch für die öffentliche Straße?
Ja. Du musst dafür sorgen, dass dein Bauplatz mit einem 50-Tönner erreichbar ist.
Oder nur ab der privaten Grundstücksgrenze?
Nein.
Wie verhält es sich mit etwaigen Kosten zur "Stabilisierung" der öffentlichen Straße - muss ich das einkalkuieren?
Ja. Wenn Du den Vertrag wie oben unterschrieben hast und die Straße geht kaputt, wird Dich der Bauunternehmer haftbar machen.
Muss ich sicherstellen, dass die Autobahn geräumt ist, wenn es schneit?
Nein.
Muss ich den LWK betanken, damit er zu mir kommt?
Nein.
Entweder bestätigt Dir der Straßenbaulastträger, dass Du für die Bauzeit die Straße auch mit 50-Tonnern befahren darfst oder unter welchen Bedingungen das möglich ist oder Du musst den Hausvertrag ändern lassen. Dann muss der Unternehmer Dir ein Angebot machen, welche Mehrkosten auf Dich zukommen oder mitteilen, dass unter diesen Umständen mit ihm nicht gebaut werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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