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Darkmops
Hallo liebes Forum,
ich konnte zu meiner Konstellation leider keine Hilfe bei bestehenden Beiträge finden, deshalb hier mein Problem:
Wir planen gerade den Bau eines Einfamilienhauses auf unserem Grundstück. Das Grundstück kann nur über eine öffentliche Straße erreicht werden, die auf 6t begrenzt ist.
Im Hausvertrag steht die Formulierung, dass ich für "Zugangswege bis zum Baukörper" verantwortlich bin, die von Baufahrzeugen bis 50t befahrbar sein sollen.
Gilt diese Verantwortung auch für die öffentliche Straße? Oder nur ab der privaten Grundstücksgrenze? Wie verhält es sich mit etwaigen Kosten zur "Stabilisierung" der öffentlichen Straße - muss ich das einkalkuieren?
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Baufirma mit der Bestätigung des Auftrags die örtlichen Gegebenheiten akzeptiert hat und evtl. Lösungen findet, um mit kleineren Baufahrzeugen zu arbeiten.
Ich würde mich sehr über eure Mithilfe freuen.
Liebe Grüße
Sebastian
ich konnte zu meiner Konstellation leider keine Hilfe bei bestehenden Beiträge finden, deshalb hier mein Problem:
Wir planen gerade den Bau eines Einfamilienhauses auf unserem Grundstück. Das Grundstück kann nur über eine öffentliche Straße erreicht werden, die auf 6t begrenzt ist.
Im Hausvertrag steht die Formulierung, dass ich für "Zugangswege bis zum Baukörper" verantwortlich bin, die von Baufahrzeugen bis 50t befahrbar sein sollen.
Gilt diese Verantwortung auch für die öffentliche Straße? Oder nur ab der privaten Grundstücksgrenze? Wie verhält es sich mit etwaigen Kosten zur "Stabilisierung" der öffentlichen Straße - muss ich das einkalkuieren?
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Baufirma mit der Bestätigung des Auftrags die örtlichen Gegebenheiten akzeptiert hat und evtl. Lösungen findet, um mit kleineren Baufahrzeugen zu arbeiten.
Ich würde mich sehr über eure Mithilfe freuen.
Liebe Grüße
Sebastian