Standard Sparkassen-Koppelgeschäft umgehen

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vielflieger

Hallo liebes Forum,

wir würden gerne bauen.

Eigentlich ist soweit auch alles gut: Wir haben einen Bauträger, den wir uns ausgesucht haben, wir haben einen Finanzmakler, der uns einen guten Zins vermittelt hat. Und wir haben die Schwiegereltern, die uns mit 80k als Vorschuss unterstützen wollen. Allerdings gibt es eine große Herausforderung, vor der wir stehen.

Das Grundstück, welches wir bebauen wollen, liegt in einem Neubaugebiet, welches von der Sparkasse vermarktet wird. Dort geht man offensiv damit um und sagt, dass man über die Sparkasse finanzieren soll. Heißt, man bekommt wohl nur ein Grundstück, wenn man über die SPK geht. Schriftlich gibt es sowas natürlich nicht. Allerdings gibt es einen gewaltigen Zinsunterschied von meinem Angebot und dem der SPK in Höhe von 0,4 %.

Nun ist die Frage, wie man ein solches Koppelgeschäft, was es ja offiziell eigentlich nicht gibt, umgehen kann. Ich habe bisher drei Optionen ausgemacht:

1. Die Finanzierung über die SPK anstoßen und dann im richtigen Moment zurückzutreten. Das ist allerdings sehr risikoreich, zumal der Notar auch vorgegeben ist. Ich habe leider noch keine vertraglichen Unterlagen, aber wenn diese da sind, kann man auch sehen, ob es da irgendwelche Fallstricke gibt.

2. Wir „besorgen“ uns noch mehr Eigenkapital (ggf. über einen kurzfristigen Kredit), kaufen das Grundstück Cash und stoßen die Finanzierung für den Hausbau im zweiten Schritt an.

3. Den SPK Kredit nach einer gewissen Zeit zu kündigen und die Finanzierung anders anstoßen.

Habt ihr eine Idee, was hier machbar oder am besten umsetzbar ist? Habt ihr andere Ideen?

Danke und viele Grüße
 
H

HilfeHilfe

1. man wird das Darlehen so Takten das wiederum und Notartermin 14 Tage auseinander liegen 2. die spk will ein Geschäft machen , heißt nicht Grundstück verkaufen Sondern Finanzierung . Sie wird an den verkaufen der Darlehen macht 3. auf welcher Grundlage willst du kündigen ? Die Bank muss es nicht akzeptieren . Auch nicht gegen Vorfälligkeitsentschädigung. 2 Optionen : 1 sagen sind zu teuer sollen entgegen kommen 2 1 Jahr abschließen und beim Wettbewerb einen Forward
 
face26

face26

ja... ich wäre vorsichtig mit so Dingen wie Rücktrittsrecht wahrnehmen usw. da kann schnell auch mal was formell schief gehen.

Ne blöde Situation. Grundsätzlich würde ich sagen offen damit umgehen. Auf den Zinsunterschied ansprechen und sehen was passiert. Wenn sie fast gleich ziehen würde ich die Kröte schlucken. (Beim Vergleich aber auch aufpassen nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Nicht nur auf den Zins schauen).

Wenn sie sich nicht bewegen mal offen ansprechen wie es ist wenn man wo anders finanziert.
Die Frage ist ob es was bringt mit dem Vorwurf Koppelgeschäft zu konfrontieren. Wenn sie Ärger scheuen kann es was bringen genau so aber nach hinten los gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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