Feuerwehrzufahrt

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S

Scum

Hallo zusammen,

ich hoffe mein Thema gehört in diesen Forumbereich, ansonsten bitte ich den Moderator es richtig zu verschieben. Danke

So nun zu meiner Frage:
Unser Grundstück liegt als Hammergrundstück in zweiter Reihe.
Die Zufahrt auf unser Grundstück beträgt 49m (L) und 3m (B). Das Haus steht jedoch auf der gegenüberliegenden Grundstücksseite.
Das heißt, dass die Entfernung von der Einfahrt zum Haus bei ca. 67m (erste Hausseite) liegt.

Jetzt habe ich von unterschiedlichen Seiten gehört, dass die Zufahrt auf das Grundstück unter 50m liegen muss, da ansonsten eine Feuerwehrzufahrt mit Hydranten und Wendenmöglichkeit auf dem Grundstück erstellt werden muss. Da unsere Zufahrtbei 49m liegt, bestände aktuell kein Problem.
Nun habe ich aber von anderer Stelle gehört, dass das Haus maximal 50m von der Einfahrt(inkl. Zufahrt) entfernt stehen darf. Hier hätten wir dann ein leichtes Problem….

Das Bundesland ist Brandenburg. Hat jemand eine genaue Info wie es sich mit dieser Angelegenheit verhält.

Vielen Dank für Eure antworten.

Gruß Scum
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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