Grundstückskauf - zu 2t & einer fällt ins Koma?

4,20 Stern(e) 5 Votes
O

o0Julia0o

Hallo, wir möchten ein Grundstück kaufen. Es soll beiden Personen(nicht verwand, oder verheiratet oder ähnliches, nur befreundet) gehören. Geht das?

Also wenn der eine im Koma liegt, dann soll der andere das Grundstück verwalten/nutzen können. Und nicht die Familie oder sowas des jeweils anderen. Bei Tod das gleiche. Die Grundsteuerbescheide sollen nur an eine Person geschickt werden.

Keine Person allein soll das Grundstück also verkaufen können. Außer, wenn einer in finanzielle Not gerät und Sozialleistungen empfangen möchte, dann müsste er es ja durchs Amt zwangversteigert bekommen. Aber ansonsten halt nicht. Wobei das mit dem Koma dann auch so eine Sache wäre. Das kostet ja auch Geld... Dann wäre das Grundstück futsch oder halbiert. Welche Hälfte würde bestehen bleiben für Person X & welche würde das Amt in einem solchen Fall zwangsversteigern?

Wie ist das? Geht so etwas?
 
F

Fuchur

Wenn 2 sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen, haben sie Gemeinschaftseigentum. Es gibt also nicht "meine Hälfte" und "deine", sondern jedem gehört eine wirtschaftliche Hälfte vom gesamten Grundstück. Daher kann auch nicht eine Hälfte im wirklichen Sinn versteigert oder verkauft werden, sondern nur dieser wirtschaftliche Anspruch.

Vieles von dem Rest beißt sich aber. Man kann verhindern, dass einer eigenmächtig Verfügungen trifft, aber gleichzeitig willst du ja, dass im Fall der Fälle der andere alleine regieren kann. Das passt nicht zusammen. Da muss man sich schon entscheiden was man will. Ggf. gibt es noch komplexe Konstrukte mit Innenvollmachten, Teilungserklärungen u.ä., das sind dann aber ganz klar Fälle für eine fachanwaltschaftliche Beratung.

Auch ein Problem ist der Erbfall. Das Grundstück ist Vermögen und wird vererbt. Will man das nicht, muss so etwas in ein gegenseitiges Testament, mit möglichem Auszahlungsanspruch des Wertes gegenüber den Erben.

Ihr solltet zumindest fragen, warum ein solches Konstrukt unbedingt sein muss. Viele Wege führen nach Rom, wenn man weiß, was euer eigentliches Ziel ist.
 
M

Müllerin

Frag einen Notar ob es bei nichtverheirateten Paaren möglich ist, dass die Familie keinen Pflichtteil bekommt. Kann ich mir nicht vorstellen, aber genau für solche Verträge gibts die.
 
N

nordanney

Hallo, wir möchten ein Grundstück kaufen. Es soll beiden Personen(nicht verwand, oder verheiratet oder ähnliches, nur befreundet) gehören. Geht das?
Jep.

Also wenn der eine im Koma liegt, dann soll der andere das Grundstück verwalten/nutzen können. Und nicht die Familie oder sowas des jeweils anderen.
Rechtlich durch Vollmachten absichern. Das geht.

Bei Tod das gleiche.
Pflichtteile der Familie beachten, Auszahlung auch ohne Objektverkauf muss Du stemmen können. Enterben ist nicht so einfach.

Die Grundsteuerbescheide sollen nur an eine Person geschickt werden.
Werden an den/die Eigentümer verschickt. Kannst Du nicht beeinflussen.

Keine Person allein soll das Grundstück also verkaufen können.
Zwei Eigentümer, also auch zwei Verkäufer, die sich einig sein müssen.

Außer, wenn einer in finanzielle Not gerät und Sozialleistungen empfangen möchte, dann müsste er es ja durchs Amt zwangversteigert bekommen.
Das Amt führt keine Zwangsversteigerung durch! Außerdem muss Eigentum (Grundstück mit Haus) nicht zwingend verkauft werden. Kommt das Amt sogar manchmal günstiger, als wenn es Dir die Miete finanzieren muss.

Welche Hälfte würde bestehen bleiben für Person X & welche würde das Amt in einem solchen Fall zwangsversteigern?
Eine ideelle Hälfte lässt sich nicht versteigern. Siehe auch vorherige Antwort.

Bei Deinen sehr weitgehenden (rechtlichen) Fragen, solltet Ihr zwingend eine juristische Beratung einholen. Da ist das Forum hier zwar hilfreich, kann den Juristen aber nicht ersetzen.
 
Y

ypg

Das betrifft alle, die ohne Trauschein zusammen ein Häusle bauen oder kaufen.
Für die Koma-Geschichte:
Verwandtschaft ist dicker als Blut. Da hilft alles nichts, außer der Gang zum Anwalt bzw Familiennotar hinsichtlich Betreuungsverfügung, Vollmacht etc.

Eigentum ist solange vor der Verwandtschaft sicher, wie sich mehr Schulden zu vererben lassen, sodass das Erbe ausgeschlagen wird bei Tod.
Auch wenn Ihr Euch testamentarisch absichert, kann die Verwandtschaft ersten Grades auf ihren Pflichtanteil bestehen. Der oder die Erbmasse wird über den Immobilienwert durch 2 ermittelt. Es gibt 2 ideelle Teile der Immobilie. Keine Realteilung. Meist das k.o. eines Haustraums und ein geträumtes Leben, wenn man die Pflichtanteile auszahlen muss.
Nicht nur der Partner verstirbt, auch das Haus muss verkauft werden, da kein nennenswertes Barvermögen vorhanden ist.
So irgendwie ist das... ich hab mir das nicht antun wollen und geheiratet. Schließlich ist unser Haus unser Baby ;)
Diese Sorgen und Nöte hatten noch vor wenigen Jahren die Homosexuelle, die nicht heiraten konnten.
Ich denke mal, eine Heirat ist nicht die schlechteste Entscheidung, weil man sich mit dem Haus ja auch miteinander emotional noch mehr bindet.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben