Grundflächenzahl II, Zuwegungen, Spritzschutzstreifen, Terrasse

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B

ballerburg13

Hallo,

ein oftmals heiß diskutiertes Thema beschäftigt uns, da wir auch nach stundenlanger Internetforen-Recherche keine befriedigende Antwort bekamen. Antwort einer Anfrage an unsere Architektin steht noch aus.

Wir planen derzeit unsere Außenanlagen und würden gerne wissen:

1. Inwiefern zählt ein Spritzschutzstreifen aus zb. Zierkies, 50cm breit inkl. Rasenkantstein um das Haus herum in die Grundflächenzahl I/II ?

Da lese ich widersprüchliche Aussagen. Manche argumentieren, das es ja Versickerungsfähiges Schüttgut ist, und damit keine bauliche Anlage. Andere sagen, Kies sei ein Bauprodukt mit einem bestimmten Zweck auf dem Grundstück ausgebracht, und damit eine bauliche Anlage. Wieder andere sagen dass Versickerungsfähigkeit und Zurechnung zu Grundflächenzahl I/II nicht immer zu 100% zusammenhängt.

In unserem Fall kommt noch hinzu : Wir haben mit Absicht einen nur kleinen Dachüberstand gelassen (50cm inkl. Regenrinne), damit unser Dachüberstand nicht in die Grundflächenzahl I mitgezählt wird.
Einen Spritzschutz brauchen wir dennoch. Ist dieser jetzt mit "drin", da ja die Fläche darüber sowieso durch den Dachüberstand versiegelt ist ?

2. Terrasse

Wir haben eine überdachte Terrasse geplant. Für diesen Zweck steht unser Hausdach an einer Stelle auch "über" und ist abgestützt. Da es selbstverständlich mehr als 50cm übersteht, ist dieser Teil des Dachs auch in Grundflächenzahl I berücksichtigt. Die Terrassenfläche unter dem Dach spielt ja somit keine Rolle mehr, man kann mir die Fläche ja nicht doppelt anrechnen.

Wenn wir jetzt aber unsere Terrasse vergrößern wollen würden, also über die überdachte Fläche hinaus, wird es interessant.

Zählt das zu Grundflächenzahl II Zuwegungen, Nebenanlagen, Terrasse oder zu Grundflächenzahl I, da es ja direkt am Haus grenzt ?
Kann das jemand beantworten ?

3. Bebauungsplan

Dieser regelt "leider" nicht ganz so viel. Allerdings steht im Wortlaut zu Nebenanlagen und Zuwegungen : Zufahrten, Wege, Stellplätze usw. dürfen nur mit versickerungsfähigem Belagsmaterial befestigt werden.

Heisst das normale Pflastersteine fallen komplett aus ? Rasengittersteine ? Oder gibt es versickerungsfähige Steine ?

Ansonsten hält sich der Bebauungsplan sehr zurück und verweist auf Baunutzungsverordnung und Niedersächsische Bauordnung (Wir bauen in Niedersachsen)

Danke !
 
E

Escroda

Wieder andere sagen dass Versickerungsfähigkeit und Zurechnung zu Grundflächenzahl I/II nicht immer zu 100% zusammenhängt.
Rein vom Verordnungstext aus betrachtet ist das so. Versickerungsfähigkeit kommt in der Baunutzungsverordnung nicht vor. Da aber der Schutz vor Bodenversiegelung 1990 Anlass der Gesetzesänderung war, kann dieses Argument vorgetragen werden, um bei Überschreitung der Grundflächenzahl eine Befreiung zu erwirken. Manche B-Pläne gewähren auch begünstigende Berechnungen bei Verwendung bestimmter Materialien.
1. Inwiefern zählt ein Spritzschutzstreifen aus zb. Zierkies, 50cm breit inkl. Rasenkantstein um das Haus herum in die Grundflächenzahl I/II ?
Streng genommen in die Grundflächenzahl I. Habe ich aber noch nie berechnet. Habe ich auch noch nie gesehen. Habe diesbezüglich auch noch nie von Problemen gehört.
Zählt das zu Grundflächenzahl II Zuwegungen, Nebenanlagen, Terrasse oder zu Grundflächenzahl I, da es ja direkt am Haus grenzt ?
Da das Wort "Terrasse" in deiner Aufzählung deiner schöpferischen Freiheit und nicht dem Verordnungstext entstammt, zählt sie zur Grundflächenzahl I.
Heisst das normale Pflastersteine fallen komplett aus ?
Was ist schon normal?
Oder gibt es versickerungsfähige Steine ?
Ja, gibt es.
 
montessalet

montessalet

Ui, sehe ich in manchen Punkten anders.

Zu 1: Da das Dach schon mitzählte, wird die Fläche darunter nicht nochmals gezählt.

Zu 2: Tendenziell zur Grundflächenzahl I. Nur guckt das nach der Ersterstellung normalerweise niemand an.

Zu 3: Doch gibt es. Es gibt z.B. Einen Bambusbelag. Je nach Bundesland zählt das dann nur zu 50 oder sogar 25%.
 
Nordlys

Nordlys

Spritzschutz: Wurde bei uns auch weder angegeben noch berechnet.
Dachüberstand, überdachter Terrassenteil. Wir waren eh schon sehr eng mit Grundflächenzahl 1, daher hat unser GU im Bauantrag nur die 133 qm Grundfläche berechnet. Ging durch. Die eingereichten Pläne zeigten das klar größere Dach, was auf dem KBA keinen juckte. Ist da immer so, sagte der GU Ing. Wenn Du vernünftig bist, sind sie es auch.
Versickerungsfähig: Haben wir auch im Text. Unsere Auffahrt und unsere Parkfläche und ein Teil unserer Terrasse ist daher ungepflastert geblieben und mit Kieselsteinchen geschüttet. unser Deal mit der Grundflächenzahl! Spart auch Regenwassergebühr. Und sieht gut aus und ist in Praxis kein Nachteil.
 
E

Escroda

Zu 1: Da das Dach schon mitzählte, wird die Fläche darunter nicht nochmals gezählt.
Das Dach zählt wegen des geringen Dachüberstandes nicht mit.
Zu 2: Tendenziell zur Grundflächenzahl I.
Wenn Du "Tendenziell" weglässt, sind wir ja der gleichen Meinung.
Zu 3: Doch gibt es.
Sag' ich doch.
Je nach Bundesland zählt das dann nur zu 50 oder sogar 25%.
Baunutzungsverordnung ist Bundesrecht und kann nur da durch Landesrecht oder Ortssatzung außer Kraft gesetzt werden, wo es ausdrücklich erwähnt ist, in Fall der Grundflächenzahl-Berechnung also nur durch den Bebauungsplan.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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