B
ballerburg13
Hallo,
ein oftmals heiß diskutiertes Thema beschäftigt uns, da wir auch nach stundenlanger Internetforen-Recherche keine befriedigende Antwort bekamen. Antwort einer Anfrage an unsere Architektin steht noch aus.
Wir planen derzeit unsere Außenanlagen und würden gerne wissen:
1. Inwiefern zählt ein Spritzschutzstreifen aus zb. Zierkies, 50cm breit inkl. Rasenkantstein um das Haus herum in die Grundflächenzahl I/II ?
Da lese ich widersprüchliche Aussagen. Manche argumentieren, das es ja Versickerungsfähiges Schüttgut ist, und damit keine bauliche Anlage. Andere sagen, Kies sei ein Bauprodukt mit einem bestimmten Zweck auf dem Grundstück ausgebracht, und damit eine bauliche Anlage. Wieder andere sagen dass Versickerungsfähigkeit und Zurechnung zu Grundflächenzahl I/II nicht immer zu 100% zusammenhängt.
In unserem Fall kommt noch hinzu : Wir haben mit Absicht einen nur kleinen Dachüberstand gelassen (50cm inkl. Regenrinne), damit unser Dachüberstand nicht in die Grundflächenzahl I mitgezählt wird.
Einen Spritzschutz brauchen wir dennoch. Ist dieser jetzt mit "drin", da ja die Fläche darüber sowieso durch den Dachüberstand versiegelt ist ?
2. Terrasse
Wir haben eine überdachte Terrasse geplant. Für diesen Zweck steht unser Hausdach an einer Stelle auch "über" und ist abgestützt. Da es selbstverständlich mehr als 50cm übersteht, ist dieser Teil des Dachs auch in Grundflächenzahl I berücksichtigt. Die Terrassenfläche unter dem Dach spielt ja somit keine Rolle mehr, man kann mir die Fläche ja nicht doppelt anrechnen.
Wenn wir jetzt aber unsere Terrasse vergrößern wollen würden, also über die überdachte Fläche hinaus, wird es interessant.
Zählt das zu Grundflächenzahl II Zuwegungen, Nebenanlagen, Terrasse oder zu Grundflächenzahl I, da es ja direkt am Haus grenzt ?
Kann das jemand beantworten ?
3. Bebauungsplan
Dieser regelt "leider" nicht ganz so viel. Allerdings steht im Wortlaut zu Nebenanlagen und Zuwegungen : Zufahrten, Wege, Stellplätze usw. dürfen nur mit versickerungsfähigem Belagsmaterial befestigt werden.
Heisst das normale Pflastersteine fallen komplett aus ? Rasengittersteine ? Oder gibt es versickerungsfähige Steine ?
Ansonsten hält sich der Bebauungsplan sehr zurück und verweist auf Baunutzungsverordnung und Niedersächsische Bauordnung (Wir bauen in Niedersachsen)
Danke !
ein oftmals heiß diskutiertes Thema beschäftigt uns, da wir auch nach stundenlanger Internetforen-Recherche keine befriedigende Antwort bekamen. Antwort einer Anfrage an unsere Architektin steht noch aus.
Wir planen derzeit unsere Außenanlagen und würden gerne wissen:
1. Inwiefern zählt ein Spritzschutzstreifen aus zb. Zierkies, 50cm breit inkl. Rasenkantstein um das Haus herum in die Grundflächenzahl I/II ?
Da lese ich widersprüchliche Aussagen. Manche argumentieren, das es ja Versickerungsfähiges Schüttgut ist, und damit keine bauliche Anlage. Andere sagen, Kies sei ein Bauprodukt mit einem bestimmten Zweck auf dem Grundstück ausgebracht, und damit eine bauliche Anlage. Wieder andere sagen dass Versickerungsfähigkeit und Zurechnung zu Grundflächenzahl I/II nicht immer zu 100% zusammenhängt.
In unserem Fall kommt noch hinzu : Wir haben mit Absicht einen nur kleinen Dachüberstand gelassen (50cm inkl. Regenrinne), damit unser Dachüberstand nicht in die Grundflächenzahl I mitgezählt wird.
Einen Spritzschutz brauchen wir dennoch. Ist dieser jetzt mit "drin", da ja die Fläche darüber sowieso durch den Dachüberstand versiegelt ist ?
2. Terrasse
Wir haben eine überdachte Terrasse geplant. Für diesen Zweck steht unser Hausdach an einer Stelle auch "über" und ist abgestützt. Da es selbstverständlich mehr als 50cm übersteht, ist dieser Teil des Dachs auch in Grundflächenzahl I berücksichtigt. Die Terrassenfläche unter dem Dach spielt ja somit keine Rolle mehr, man kann mir die Fläche ja nicht doppelt anrechnen.
Wenn wir jetzt aber unsere Terrasse vergrößern wollen würden, also über die überdachte Fläche hinaus, wird es interessant.
Zählt das zu Grundflächenzahl II Zuwegungen, Nebenanlagen, Terrasse oder zu Grundflächenzahl I, da es ja direkt am Haus grenzt ?
Kann das jemand beantworten ?
3. Bebauungsplan
Dieser regelt "leider" nicht ganz so viel. Allerdings steht im Wortlaut zu Nebenanlagen und Zuwegungen : Zufahrten, Wege, Stellplätze usw. dürfen nur mit versickerungsfähigem Belagsmaterial befestigt werden.
Heisst das normale Pflastersteine fallen komplett aus ? Rasengittersteine ? Oder gibt es versickerungsfähige Steine ?
Ansonsten hält sich der Bebauungsplan sehr zurück und verweist auf Baunutzungsverordnung und Niedersächsische Bauordnung (Wir bauen in Niedersachsen)
Danke !