Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung 2 mal zahlen?

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Katja71

Katja71

Hallo,
Bevor ich zu meiner Frage komme erkläre ich mal kurz die Situation.
Mein Schwiegervater hatte ein Grundstück in Bischofsgrün. Dieses Grundstück war unbebaut. Er hat einen Wohnwagen dort fest abgestellt mit einem festen Vorzelt und hat Wasser und Abwasser angemeldet. Der Wohnwagen war an die Wasserversorgung und an der Strom angeschlossen.
Im Jahr 1984 zahlte er Wasser-und Kanalanschlußgebüren.
Leider ist er 2016 verstorben und hat meinem Mann das Grundstück vererbt.
Da wir etwas mehr Luxus wollten haben wir uns ein Mobilheim gekauft und dort aufgestellt. Dafür war eine Baugenehmigung nötig, es zählt also als Gebäude.
Das Grundstück ist als jetzt bebaut.
Nun kam von der Gemeinde eine Rechnung für die Herstellung der Wasserversorgung und der Entwässerundgseinrichtung.
Auf mein Nachfragen bekam ich zur Antwort wenn ein Haus gebaut wird muss man das zahlen.
Wurde das nicht schon von meinem Schwiegervater bezahlt?
Muss ich das jetzt nochmal zahlen?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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