Grundstücksübertragung - wie machen wir es am geschicktesten?

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Climbee

Climbee

Nein, man muß einfach den realen Preis als Berechnungsgrundlage für die Versteuerung akzeptieren. Da ist das Finanzamt nicht kooperativ.
Wieviel Geld dann wirklich fließt, ist egal und auch nicht Bestandteil des Notarvertrages, da stehen nur die prozentualen Anteile am Grundstück drin.
Aber das Finanzamt berechnet seine Anteile am realen Preis. Einzige Möglichkeit ist es eben, die zur Verfügung stehenden Steuerfreibeträge bestmöglich auszunutzen.
 
11ant

11ant

Und diesbezüglich haben wir leider vom Notar überhaupt keine Beratung bekommen. Also in Form von: "können Sie so oder so machen. Vorteil hier ist xy, Nachteil vz. Vorteil der zweiten Variante ist ab, Nachteil cd. Jetzt müssen Sie entscheiden, was ihnen wichtiger ist."
Der Notar hat zu prüfen und aufzuklären, aber nicht gestalterisch zu beraten. Wenn er auch Rechtsanwalt wäre, könnte er (in einem Vortrag, nicht in der Sache, in die er als Notar involviert ist) über die Gestaltung referieren. Als Notar auf steuerberaterischem Terrain zu wildern, ist ihm zu gefährlich.

die Bestimmungen aus dem Landtausch in der Landwirtschaft gelten bei Euch leider nicht.....
Eine(r) der Beteiligten kann ja eine Kirche gründen, da klappt es wohl auch :-)
 
A

apokolok

Idee: Dein Bruder schenkt deinem Mann den Grundstücksanteil vom Baugrundstück in Höhe von 20k.
Du schenkst deinem Bruder Anteile am Elternhausgrundstück in Höhe von 20k.
Dein Mann 'kauft' von deinem Bruder den Rest des Baugrundstückes und zahlt darauf grunderwerbsteuer.

So gibt es imho keinen direkten Tausch. Geht aber nur, wenn du nicht im Grundbuch für das Baugrundstück stehen musst.

Im Endeffekt verstehe ich allerdings nicht ganz, warum die Steuerberaterin nich die perfekte Lösung findet.
Eigentlich ist das doch genau ihr Job.
Evt. hat sie nen Kollegen / Bekannten, der sich mit Grundstücksgeschäften noch besser auskennt?
Dass der Notar da nicht groß weiterhilft ist normal.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Vielleicht warst du auch einfach beim falschen Notar. Ein Stadtnotar in einer der bayrischen Großstädte hat da wirklich kein Interesse das für euch auszuarbeiten, da er in der selben Zeit durch den einfachen Verkauf eines Hauses das X-Fache verdient. Vermutlich hat euren Vertrag dann der Azubi ausgearbeitet, der den bestmöglichen Standardfall herangezogen hat.
Die Notare in den ländlicheren Regionen BYs kennen sich mit solchen Fällen meist besser aus. Da gibt es zum Thema Hofübernahme oft ähnliche Situationen.

@11ant , in Bayern gibt es keine Anwaltsnotare. Das ist eine Spezialität in einigen Bundesländern, z.B. in NRW.
 
Climbee

Climbee

Wir waren ganz sicher beim falschen Notar. Wir haben jetzt die Minimalanforderungen der Bank umgesetzt, damit wir unsere Finanzierung endlich geregelt bekommen und werden den Rest bei einem anderen Notar glatt ziehen. Wobei wir in keiner Großstadt leben, sonder furzländlich und der Notar in einer Kleinstadt residiert (und da wir auf dem Land keine Notare haben, sollte der über solche Fälle eigentlich Bescheid wissen)

Ich hatte auch den Eindruck, daß der einfach die für ihn mit am wenigsten Aufwand verbundene Variante gewählt hat. Daß diese Variante für uns bis zu 3.000€ mehr Steuer bedeutet, ist ihm ja wurscht.

Den Vertrag, den wir nun letztendlich unterschrieben haben, habe ich über die Weihnachtsfeiertage selber ausgearbeitet - sonst wären wir immer noch keinen Schritt weiter. Leider bekommt das Geld trotzdem der Notar.
 
11ant

11ant

@11ant , in Bayern gibt es keine Anwaltsnotare. Das ist eine Spezialität in einigen Bundesländern, z.B. in NRW.
Richtig, ich wollte an dieser Stelle nur eine auch für Mitleser aus anderen Bundesländern verwendbare Antwort formulieren - mit der Kernaussage: auch da, wo der Notar auch Anwalt ist, bleibt er als Notar* rein aufklärender Beurkunder und wird nicht auch parteiisch gestaltender Berater, wie man es sonst vom Anwalt erwartete. Als Anwalt könnte er mit seiner Parteientreue begründen, steuergestaltend zu beraten - als Notar hingegen würde er ohne Ausrede auf Steuerberatern vorbehaltenem Terrain wildern. Das könnte seiner Zulassung gefährlich werden, insofern muß man seine Zurückhaltung da verstehen.

*) die "kombinierten" Rechtsanwälte / Notare müssen beide Eigenschaften trennen und daher einleitend zu Protokoll geben, daß sie in der anderen Eigenschaft nicht mit derselben Sache befaßt waren. Manche Bundesländer trennen daher lieber gleich die Funktionen - da haben die Notare dann aber m.W. stets Bezirke wie Schornsteinfeger ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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