Einbehalt bei Gewährleistungsmängeln - Mit VOB-Vertrag

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H

hyaden

Hallo zusammen,

wir wohnen jetzt seit Mitte diesen Jahres im Haus. Das Haus wurde mit VOB-Vertrag (ohne Sicherheitseinbehalt) über einen GÜ gebaut und da noch einige Arbeiten offen waren, wurde vereinbart die Schlussrechnung erst nach der Behebung zu begleichen. Diese wäre jetzt fällig.

Zu den Mängeln bei der Abnahme haben sich allerdings noch weitere Mängel ergeben (Fenster an zwei Stellen fehlerhaft, am Rollladenkasten bei Wind undicht), die jetzt in die Gewährleistung fallen. Ich würde eigentlich gerne noch einen Teil als Druckzuschlag zurückbehalten. Ist das im Rahmen der Gewährleistung erlaubt?

Grüße
hyaden
 
Frank Hartung

Frank Hartung

Der § 641 Baugesetzbuch gestattet Ihnen einen angemessenen Teils der Vergütung einzubehalten. Als angemessen gilt allgemein das Doppelte der Kosten, die für die Mängelbeseitigung erforderlich sind.

Wichtig ist, dass Sie die "neuen" Mängel noch benennen und entsprechende Fristen für deren Beseitigung setzen.

Dass der Rollladenkasten undicht ist, verwundert mich aber jetzt schon etwas. Gab es keinen Blower-Door-Test?
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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