Raumhöhe nach Modernisierung noch 220 cm

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H

Horst0976

Hallo zusammen,

ich plane ein Haus zu kaufen und hätte gerne euren Rat.

Das Haus ist BJ 1957 und wurde 2012 komplett modernisiert.

Dabei wurde unter anderem die Kellerdecke isoliert und eine Fußbodenheizung eingebaut. Dabei schrumpfte die Raumhöhe im EG auf ca. 220 cm (lichte Höhe).
Ich meine mal gehört zu haben, dass in BW die Raumhöhe mindestens 230 cm sein muss.

An sich stört mich die Raumhöhe nicht, da man sich ja auch bei 220 cm noch nicht den Kopf anstößt, aber ist der Umbau dann überhaupt rechtlich OK gewesen und wie ist es mit einem eventuellen Wiederverkauf?

Gibt es sonst noch Nachteile von so einer niedrigen Raumhöhe oder sogar Vorteile, die ich übersehen habe?
 
Elina

Elina

Die niedrigen Decken wären für mich ein KO Kriterium. Als wir auf Häusersuche waren, war eine der ersten Fragen wie hoch die Decken sind.
Also was den Wiederkaufswert betrifft, so würde ich das mal als starkes negatives Merkmal bezeichnen.
Was das rechtliche betrifft, ist das wahrscheinlich ok (ohne Gewähr), da ja unzählige Altbauten nicht die für Neubauten erforderliche Deckenhöhe haben und trotzdem bewohnt werden (können).
Ich würde mir das gut überlegen.
 
N

nordanney

raumhoehe-nach-modernisierung-noch-220-cm-294332-1.png

Du kaufst ein Haus, das nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf (Landesbauordnung BW). Für mich als Banker ein nicht nutzbares Objekt, dessen Wert gegen 0 tendiert. So muss zumindest ein Gutachter das Objekt bewerten.
 
blaupuma

blaupuma

2,20m absolute Katastrophe.

Wir bauen 2,65 m lichte Höhe, da mir 2,45 Uhr erdrückend vorkamen. ( ich überspitze es etwas)
( ich bin aber auch knapp 1,90 )
 
T

tarmo

Also hab jetzt mit einem Bausachverständiger gesprochen, der meinte die 2,30 m gelten nur für Neubauten. Für Bestandsimmobilien ist dies völlig in Ordnung. Der Käufer muss halt entscheiden ob es ihm passt oder nicht.
Habe auch noch mal nachgemessen, die Räume sind exakt 2,21 m und da alles neu verputzt und sehr hell ist, hat man überhaupt nicht das Gefühl, dass es einen "erdrückt". Und ich weiß wovon ich rede, momentan wohne ich in einem Neubau (2017) und da beträgt die Raumhöhe 2,62 m.

Von daher finde ich deine Aussage, dass deswegen der Wert gegen 0 geht einfach falsch.
 
blaupuma

blaupuma

Also hab jetzt mit einem Bausachverständiger gesprochen, der meinte die 2,30 m gelten nur für Neubauten. Für Bestandsimmobilien ist dies völlig in Ordnung. Der Käufer muss halt entscheiden ob es ihm passt oder nicht.
Habe auch noch mal nachgemessen, die Räume sind exakt 2,21 m und da alles neu verputzt und sehr hell ist, hat man überhaupt nicht das Gefühl, dass es einen "erdrückt". Und ich weiß wovon ich rede, momentan wohne ich in einem Neubau (2017) und da beträgt die Raumhöhe 2,62 m.

Von daher finde ich deine Aussage, dass deswegen der Wert gegen 0 geht einfach falsch.
st

Du wohnst jetzt ist 2,62 m und findest 2,21 m nicht erdrückend ?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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