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dwirt
Hallo zusammen,
an meine Wohnung grenzen drei Garagen, die sich optimal als Terrasse eignen würden. Mein Vermieter wäre damit einverstanden, wenn ich dies in Eigenregie umsetze. Wie aus angehängter Grafik ersichtlich ist, habe ich problemlos die Möglichkeit, weit mehr als die m.E. gesetzlich vorgeschriebenen 3m zum Nachbar einzuhalten. Die Garagen sind bereits hinten und links mit einer Mauer umgeben, die etwa brusthoch über den Dachrand hinausragt. D.h. aus meiner Sicht wäre lediglich ein Geländer, wie angezeichnet an der Vorderkante der Garagendächer anzubringen und (auch aus Gründen der Statik) ein Holzboden mit entsprechend querlaufenden Balken zu bauen. Da ein "ebenerdiges" Fenster zum Dach vorhanden ist, werden keine Fassadenarbeiten nötig.
Hier meine Fragen:
1) Muss man für so etwas einen Bauantrag stellen?
2) Ist der Nachbar (Mehrparteien-Mietshaus) zustimmungspflichtig?
3) Zählt die Einfahrt des Nachbarn (betoniert, nicht überbaut) bereits zu den 3m Abstand, oder gilt da die Grundstücksgrenze?
an meine Wohnung grenzen drei Garagen, die sich optimal als Terrasse eignen würden. Mein Vermieter wäre damit einverstanden, wenn ich dies in Eigenregie umsetze. Wie aus angehängter Grafik ersichtlich ist, habe ich problemlos die Möglichkeit, weit mehr als die m.E. gesetzlich vorgeschriebenen 3m zum Nachbar einzuhalten. Die Garagen sind bereits hinten und links mit einer Mauer umgeben, die etwa brusthoch über den Dachrand hinausragt. D.h. aus meiner Sicht wäre lediglich ein Geländer, wie angezeichnet an der Vorderkante der Garagendächer anzubringen und (auch aus Gründen der Statik) ein Holzboden mit entsprechend querlaufenden Balken zu bauen. Da ein "ebenerdiges" Fenster zum Dach vorhanden ist, werden keine Fassadenarbeiten nötig.
Hier meine Fragen:
1) Muss man für so etwas einen Bauantrag stellen?
2) Ist der Nachbar (Mehrparteien-Mietshaus) zustimmungspflichtig?
3) Zählt die Einfahrt des Nachbarn (betoniert, nicht überbaut) bereits zu den 3m Abstand, oder gilt da die Grundstücksgrenze?
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