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tumaa
Will ja nicht unhöflich sein....sagen wir mal so, es ist eine Besonderheit.Die Echo-Kammer, die du suchst, ist eine Türe weiter.
Viel Glück, ich bin raus.
Will ja nicht unhöflich sein....sagen wir mal so, es ist eine Besonderheit.Die Echo-Kammer, die du suchst, ist eine Türe weiter.
Viel Glück, ich bin raus.
Wie lange schwebt die Rechtsgültigkeit denn schon / noch ?Der Bebauungsplan gilt in diesem Fall nicht ganz, wurde nie fertig gestellt. Änderungen kann das Bauamt dann vornehmen. Habe mal aus einem Gespräch mit dem Bauamt entnommen, dass das Areal mal komplett Wohngebiet sein soll.
Auch das ist sehr merkwürdig. Entweder ihr habt über sehr unterschiedliche Planungen gesprochen (z.B. die 12k waren für das 3FH ?) oder zwei von denen können die HOAI nicht lesen. Soviel Spielraum für eine Objekteinordnung sehe ich da nicht, und das Ding an sich ist bundeseinheitlich.Architekt A wollte für den Entwurf: 12k
Architekt B wollte für den Entwurf : 5k
Architekt C wollte für den Entwurf : 2k
hatte eben noch zufällig ein Telefonat mit dem Bauamt gehabt, habe es am Rande mit der GE-Fläche noch mal angesprochen......es ist ein wenig komplex, aber mir wurde gesagt, das Bauamt würde nie sowas zustimmen, wenn es fraglich sein würde, die haben sich dort bereits vorher rechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan gilt in diesem Fall nicht ganz, wurde nie fertig gestellt. Änderungen kann das Bauamt dann vornehmen. Habe mal aus einem Gespräch mit dem Bauamt entnommen, dass das Areal mal komplett Wohngebiet sein soll.
Selten so wirres Zeug gelesen. Du wolltest doch keinen Humor in deinem Thread - hab' mich dennoch amüsiert. Dank an @MayrCh!Bzgl. des Bebauungsplan....war nicht ganz korrekt, da sind weitere Wohngebäude und bei einem Neubau muss der Gewerbemann zusätzlich zustimmen.