Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!

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H

haydee

Moin,



Doch kannst du. Komm vorbei und guck dir Nachbars Katze an! Die Besitzer gehören allerdings auch zu den maximal 1 % aller Hundebesitzer (die haben Hund und Katze), die verstanden haben, wie ein Tier funktioniert und es sehr, sehr, sehr gut erzogen haben.

Viele Grüße,

Andreas
Das ist Glück. Hatte lange genug beides. Am Besten ging es noch mit dem Wurf, die nur Hund und dieses Zweibeinige Wesen mit Flasche als Mutter kannten. Allerdings verscharren meine Katzen ihren Kot. Nicht immer einfach das Handaufzuchten beizubringen.

Am Besten helfen eigene Vierbeiner. Hunde können sogar bei Marder helfen.
Katzen in der Regel legen sich nicht mit Marder an.
Waschbären und Katzen leben in friedlicher Koexistenz, Hunde sind nachts in der Regel im Haus.
Vorallem welchen Haufen, willst du welchem Tier zuordnen?
Katze von Nachbar a oder b oder Streuner oder Marder oder Fuchs oder Hund oder Waschbär.
Übrigens räumen bei uns die Waschbären keine Mülltonnen aus. Es gibt sie aber, hatte schon nächtlichen Besuch.

So gemeingefährlich ist Katzenkot auch nicht. Zumindest kenne ich hier niemanden der deswegen Krank wurde. Ratten- und Mäusekot ist ein anderes Kaliber.
 
Y

ypg

Hallo ypg

Eine Katze ist eine Sache, wie ein Hund. Sollte da nicht genau das gleiche Recht oder auch die gleiche Pflicht für alle gelten? Oder siehst du dich als Katzenbesitzer privilegiert und bei dir ist ein zerstörerischer Eingriff in die Natur ok, für Hundebesitzer nicht?

Steven

Mal davon abgesehen, dass ich wohl keine Katzen habe, wenn ich schreibe, dass ich sie nicht mag...

Tiere sind rechtlich Sachen, ja!
Aber Du kannst doch nicht versch. Tierarten in einen Pott stecken. Das, was bei Noah klappte, funktioniert hier nicht.

Liebe Ypg,



Ich mag Katzen im Prinzip durchaus, auch wenn wir keine eigene haben.

Aber:

Wo bitte bin ich intolerant, wenn ich nicht jeden Tag Katzenhaufen (noch mal, es ist noch gar nicht klar, ob es Katzenhaufen sind!!) wegmachen will? Soll ich dir mal jeden Tag die Windeln meines Sohnes über den Zaun werfen? Tolerierst du dass dann auch?

Viele Grüße,

Andreas
Wenn ein Mensch aktiv bei mir etwas in den Garten schmeißt, ist das doch wohl etwas anderes, als wenn ein Tier, welches einen Besitzer hat, irgendwo hinscheisst, weil es Privateigentum nicht kennt?!

Ich erwarte hier andere Antworten als -sorry- dümmliche Vergleiche.
Ich fand Deine Antwort ein paar Reihen vorher ganz gut, dass Du erst mal abwarten möchtest.
Wie dem auch sei: viel Freude im Garten - am besten von drinnen
Über irgendwas muss sich ja aufgeregt werden.., ist ja auch Zeit für das Sommerloch
 
E

Evolith

Hallo evoltih

ersetzte in deinem Posting das Wort Katze durch Hunde.
Wäre das auch für dich ok?
also, sagen wir, ein Hund aus der Nachbarschaft kotet täglich in deinen Garten. Der Nachbar sagt, kann ich nichts gegen tun. Der Hund ist halt unbelehrbar. Wäre es da nicht normal, dass ich mich der Sache mit dem kotenden Hund annehme? Wie gesagt auf meinem Grund und Boden. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten für mich: Wasserschlauch mit scharfen Strahl, Schleuder mit Stahlkugeln oder auch den Spaten. Der Hund ist eine Sache und diese Sache schädigt mich täglich. Also löse ich das Problem. Auf eine Art, die halt eine Lösung verspricht. Da der Verursacher, sprich der Besitzer dieser Sache, keinen Lösungsversuch anbietet.

Steven
Nein das funktioniert leider nicht. Wie schon geschrieben wurde darfst du Hund nicht mit Katzen gleich setzen (rechtlich gesehen und biologisch).
Lässt dein Nachbar den Hund auf deinem Grundstück laufen (egal was er macht), darfst du ihn sogar (je nach Schwere des Falls) rechtlich dazu verdammen das zu verhindern.
Bei einer Katze hast du dieses Mittel nicht! Die darf frei streunen. Das DARFST du gar nicht rechtlich unterbinden. Du hast das zu dulden, solange sie nicht jeden qm in deinem Garten besudelt.
Das Verletzen des Tieres mit zB. Stahlgeschossen ist strafbar und zählt zur Tierquälerei. Abgesehen, dass du Sachbeschädigung vornimmst.

Verstehe mich nicht falsch. Ich kann deine Sicht der Dinge verstehen. Mich würde es auch ärgern, wenn der Nachbarskater in meinen Garten macht. Meine 3 gehen brav zum Nachbarn. Der hat in der Einfahrt noch weichen Sand liegen, was die lieben. Wenn ich sie dabei erwische scheuche ich sie weg, wenn ich was rumliegen sehe, mache ich es weg. Mehr bleibt mir nicht. Und in dem Sand spielt der Nachbarsjunge, als auch mein eigener. Meiner, als der ältere (3 1/2) hat die Order bekommen, jeden Köttel, den er oder der andere finden zu entsorgen. Dem kommt er auch gut nach. Ist glaub bisher 2 mal vorgekommen.
Dafür killen meine 3 Terminatoren Scharen von Mäusen und Ratten, was die ganze Nachbarschaft bejubelt.
 
S

Steven

[QUOTE="Evolith, post: 269608, member: 26764 darfst du Hund nicht mit Katzen gleich setzen (rechtlich gesehen ).
Bei einer Katze hast du dieses Mittel nicht! Die darf frei streunen. Das DARFST du gar nicht rechtlich unterbinden. Du hast das zu dulden,.[/QUOTE]

Hallo Evolith

nicht ganz richtig und teilweise vom Gesetz her gedeckt. Trotzdem nicht mehr als Halbwissen.
Hunde und Katzen sind Sachen. Erschlägst du einen Hund oder eine Katze, weil nur so Schaden von dir abgewendet werden kann, ist das maximal Sachbeschädigung. Du hast ja einen Grund, das Tier zu erschlagen. Also ist die Tierquälerei schon mal vom Tisch.
Dann hast du insofern recht, als das in der Rechtsprechung (noch) Katzen als Freiheitsliebender betrachtet werden wie Hunde. Es ist (ich glaube bis zu 3 Katzen) zu dulden, dass Katzen über dein Grundstück laufen. Dies darf aber keinerlei Einschränkungen nach sich ziehen. Das koten auf dein Grundstück ist so eine Einschränkung und (falls der Nachweis erbracht werden kann) führt regelmäßig in der Rechtsprechung dazu, dass der Katzenbesitzer dazu verdonnert wird, dies zu unterbinden. dies sollte nur dann möglich sein, indem man die Katze nicht mehr als Freigänger raus lässt oder sein Grundstück Katzen(ausbruchs)sicher einzäunt. Passiert das nicht, wird dem Schädiger (Katzenbesitzer) ein Bußgeld aufgelegt.

Steven
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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