Baugenehmigungsgebühr - Was habt ihr dafür bezahlt?

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A

arnonyme

Hallo,

hätte da mal eine Frage
Nach welchen Vorgaben berechnet sich eigentlich die Baugenehmigungsgebühr?
Ich dachte ich spinne als ich vorhin die Unterlagen durchgesehen hatte. Die wollen ernsthaft 2489,50 € !!!

Ich hatte vom Hörensagen mit Max. 1500 gerechnet...

Kann man die Gebühr anfechten, oder so etwas in der Art? Das ist doch Abzocke.
 
A

Alex85

Steht der Rechenweg nicht auf dem Gebührenbescheid?
Ich meine das ist von Gemeinde zu Gemeinde etwas anders und in deren Gebührenordnung fixiert. Internetangaben taugen daher nichts
 
11ant

11ant

Ist da irgendwie ein Hebesatz drin, der die Sitzungen Eures komischen päpstlichen Konzils (Gestaltungsbeirat) berücksichtigt ?
 
A

arnonyme

Ne zur Berechnung steht da Nullkommanix.
Der Hebesatz müsste eigentlich unter 1 sein, da die Pläne ja schon quasi in Baugesuchsqualität von denen geprüft wurden. Die Bausumme wurde mit 392.000 angegeben.

Die kurze Bearbeitungszeit von nicht mal 4 Wochen ist zumindest ein weiteres Indiz dafür, dass der Sachbearbeiter damit nicht viel Arbeit hatte.
Normalerweise wartet man 2-3 Monate auf die Genehmigung.

Wir mussten die Pläne auch wieder beim Konzil einreichen.
Angeblich wird das dann auf dem kurzen Dienstweg mit dem Bauamt erledigt.
 
A

Alex85

Der Hebesatz müsste eigentlich unter 1 sein, da die Pläne ja schon quasi in Baugesuchsqualität von denen geprüft wurden. Die Bausumme wurde mit 392.000 angegeben.
Nunja, selbst wenn man nun nach Internetweisheiten rechnen will, die 0,5% besagen, wären demnach 2000€ ja zu erwarten gewesen. Plus zusätzliche Genehmigungen z.B. wasserrechtliche Geschichten (RC Schotter Einbau, Brunnen, Versickerung, ...). Kommt dann doch etwa hin.

Die Baukosten habe die Architekten bei uns eingetragen und ich sag mal so, deren Ermittlung scheint eher zu unseren Gunsten zu sein, was die Gebührenhöhe angeht ...
Da stellt sich die Frage, was die Behörde unter Bausumme versteht (Kostengruppen, netto/brutto Beträge?).
 
11ant

11ant

Ne zur Berechnung steht da Nullkommanix.
Ja dann: erst´mal fristgerecht anfechten. Gebührenbescheide haben nachvollziehbar zu sein. D.h. entweder ist da ein Gesetz zitiert, aus dessen Tabellenanhang Du gleich sehen kannst, daß die Gebühr in ebendieser Höhe zutrifft, oder man hat sie zu erläutern.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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