F
Fistan
Hallo! Wir wollen auf dem Grundstück meiner Mutter ein weiteres Haus neben das bestehende Haus meiner Mutter bauen. Quasi als Doppelhaus direkt anschließend. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl würden ausreichen. Der Bebauungsplan gibt aber für das Grundstück die Bauweise „nur Einzelhaus zulässig“ (offene Bauweise) vor. Welche rechtlichen Vorschriften gibt es - ist es u.a. möglich separate Eingänge und Heizungsanlagen zu haben? Wo kann ich dazu baurechtliche Informationen finden?
Das Grundstück kann nicht geteilt werden wegen der Vorgabe “Nur Einzelhaus zulässig“. Wir müssten es daher über einen anteiligen Kauf eines Teils der Grundstücksfläche als Miteigentum regeln. Gibt es da Risiken und wo kann ich Informationen dazu finden?
Vielen Dank!
Das Grundstück kann nicht geteilt werden wegen der Vorgabe “Nur Einzelhaus zulässig“. Wir müssten es daher über einen anteiligen Kauf eines Teils der Grundstücksfläche als Miteigentum regeln. Gibt es da Risiken und wo kann ich Informationen dazu finden?
Vielen Dank!