ETW: Nebenkosten bei Eigentümerwechsel

4,00 Stern(e) 3 Votes
R

R.Hotzenplotz

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung.

Im letzten Jahr habe ich eine Eigentumswohnung besessen. Diese wurde im 1. Quartal diesen Jahres verkauft.

Nun meldet sich vorgestern die Hausverwalterin - bzw. eine Miteigentümerin, die für die Hausgemeinschaft kostenlos die Verwaltung macht - bei den Miteigentümern und bittet darum, zusätzlich zum Hausgeld einen Betrag für außerplanmäßige Reparaturen in 2017 sowie die Gebäudeversicherungsprämie vom Oktober 2017 bis September 2018 nachzuzahlen.

Mit den Reparaturkosten habe ich kein Problem. Das ist ja definitiv angefallen, wo ich nicht dort gewohnt habe. Aber was ist mit den Versicherungskosten? Muss ich da jetzt, wo mir die Wohnung gar nicht mehr gehört, immer noch für ein volles Jahr mit zahlen? Sie meint, es ist relevant, wer zum Zeitpunkt der Zahlung Eigentümer der Wohnung war und der müsse alles zahlen.

Sie meinte, sie hat das alles vorgestreckt und kommt jetzt mit dem Hausgeld nicht mehr hin.

Wie ist das zu sehen?
 
Nordlys

Nordlys

Juristisch hat sie recht. Es bleibt Dir nur ein Deal mit dem neuen Eigentümer. Die Versicherung schuldest Du fürs gesamte Versicherungsjahr, in dem der Verkauf stattfindet.
 
T

Tom1607

das geht sogar noch weiter. alle Kosten die nicht Verbrauchsabhängig sind werden zum zeitpunkt der Fälligkeit dem zu diesem Zeitpunkt als Eigentümer eingetragenen belastet. Da fällt z.B. auch die Grundsteuer mit drunter. Das selbe gilt aber auch für Erstattungen. Ich hatte diesen Fall nach dem Kauf einer Wohnung auch schon mal. Die NK Abrechnung des Vorjahres wurde mir erstattet obwohl ich da noch gar nicht Eigentümer war diese aber fällig wurde als ich Eingetümer war. Ich musste aber auch die NK Abrechnung mit dem Mieter machen und im Falle einer Erstattung dem Mieter gegenüber wäre ich der Dumme gewesen.
 
R

R.Hotzenplotz

Also werden die Kosten nicht nur vorfinanziert sondern auch letztendlich komplett durch mich getragen?

Was ich mich nur frage; man zahlt doch ein Hausgeld. Nun schreibt die Dame, sie habe letztes Jahr so viel Geld vorgestreckt und die anderen Eigentümer sollen ihr jetzt mal was überweisen. Hätte man da nicht eine Eigentümerversammlung durchführen und festlegen müssen, das Hausgeld zu erhöhen. Jetzt einfach so was überweisen ohne jede Nebenkostenabrechnung / Hausgeldanpassung, finde ich schon irgendwie komisch. Die Wohnung ist seit zwei Monaten verkauft und jetzt kommt sie damit.

Offenbar zahlt der neue Besitzer bis heute kein Hausgeld, wie ich verstanden habe.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Baukosten / Baunebenkosten / Baupreise gibt es 812 Themen mit insgesamt 27568 Beiträgen

Ähnliche Themen
09.03.2022Neuer Stromzähler - Keine Abrechnung von Anbieter erhalten Beiträge: 10
28.02.2016Eigentumswohnung zur Finanzierung verkaufen oder vermieten? Beiträge: 10
19.02.2018Nebenkosten Abrechnung - Wie soll man die Liste erstellen? Beiträge: 21
10.01.2018Hausbau oder Eigentumswohnung und später dann Haus bauen? Beiträge: 24
20.05.2016Eigentümergemeinschaft, Hausgeld, Hausverwaltung/Ordnung bei ETW Beiträge: 21
19.09.2019Abrechnung Elektro - nach welchem Prinzip? Beiträge: 63
21.08.2017Eigentumswohnung kaufen oder Eigenkapital ansparen Beiträge: 12
30.08.2016Baufinanzierung 40.000€ Eigenkapital, gebunden an Eigentumswohnung Beiträge: 29
28.05.2020Eigentumswohnung als Beamter Vollfinanzieren Beiträge: 23
28.10.2008Kann man den Mieter verpflichten Rasen zu mähen?? Beiträge: 10
23.07.2015Eigentumswohnung als Kapitalanlage, Instandhaltungsrücklage Beiträge: 12
27.08.2014Eigentumswohnung kaufen, Haus bauen oder Mietwohnung? Beiträge: 12
18.12.2017Wie vorgehen, wenn der Mieter einfach nicht mehr Zahlt? Beiträge: 29

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben