Grenzhöhenunterschied - Nachbar hat zweimal aufgeschüttet

4,40 Stern(e) 5 Votes
E

Eldea

Wir Sind noch nicht eingezogen und hatten schon die ersten Diskussionen mit den Nachbarn.

Es geht um unseren Grenzhöhenunterschied. Wir sind zur Zeit echt einiges auseinander. Unser Nachbar hat zweimal aufgeschüttet, bei uns wurde einmal der Mutterboden weggeschoben und dann später noch mal einiges weg und es kam an die Grenze ein Streifenfundament für unsere Fertiggarage.

Wir haben vor einer Weile schon angesprochen, dass was getan werden muss wegen dem Höhenunterschied, vor allem, da unsere Nachbarn aufgeschüttet haben und wir nach dem Aufschütten und pflastern dann wieder auf Straßenniveau kommen.

Heute kam das Thema noch mal auf und uns wurde mitgeteilt, dass sie einen halben Meter runter gehen werden und wir dafür die kompletten Kosten der Stützen tragen müssen, da wir ja soviel abgetragen haben. 20.000 € wären ihnen zu viel Geld (kann ich nachvollziehen). Aber eigentlich wurde bei uns nur für das Streifenfundament abgegraben und später wollen wir mit der Garage auf Straßenniveau. Daher sind wir der Meinung, wenn was gemacht wird und sie runter gehen, dann müsste 50/50 getragen werden.
Ich muss noch dazu sagen, sie meinten, sie hätten nicht aufgeschüttet und wir hätten durch das abtragen den Unterschied erzeugt. Daher wollen sie nichts zahlen und sie können es wohl zur Zeit auch nicht.

Von uns kam der Vorschlag, dass wir es evtl auch ohne L Steine versuchen können, wenn es unsere Garage mitmacht. Dazu darf der Höhenunterschied aber nicht so hoch sein. Wie viel müssen wir noch erfragen. Sie hätten aber gerne gewährleistet, dass auf ihrer Seite Lkws für diverse Arbeiten (Gartenplanung und Pool usw) vorbei fahren können und sie aber so hoch bleiben, dass ihre Bodenplatte nicht frei liegt (mit der Bodenplatte ist ja verständlich). Ich glaube sie wollen später auch ihr Wohnmobil da abstellen.

Habt ihr Tipps welche Möglichkeiten man hier hat?

Ich denke unser GU kann mit uns ja noch mal messen und uns noch mal erläutern auf welche Höhe wir kommen.
Glaube das Land Hessen sagt, wenn man Nah an der normalen Geländehöhe bleibt, dann müssen beide zahlen.

Zur Not muss außer an unserer Garage und der Zufahrt alles sich langsam angleichen, aber auch hier bin ich der Meinung dies muss von beiden Seiten sein.

Was ich an sich kritisch sehe und noch hinterfragen muss, ist die Steigung die das Grundstück nach hinten macht.
Am Besten lade ich mal einen Plan hoch.

Ich hätte halt schon gerne eine Lösung mit der beide zufrieden sind. Aber bin dafür nicht bereit die vollen Kosten zu tragen.
Naja aber vielleicht bewerte ich die Sachlage auch falsch. Von daher wäre es auch gut, wenn sich jemand mit dem Thema auskennt.
grenzhoehenunterschied-nachbar-hat-zweimal-aufgeschuettet-251968-1.jpg
grenzhoehenunterschied-nachbar-hat-zweimal-aufgeschuettet-251968-2.jpg
grenzhoehenunterschied-nachbar-hat-zweimal-aufgeschuettet-251968-3.jpg
 
R

ruppsn

Hab jetzt noch nicht die Pläne angesehen (auf dem Handy zu winzig), aber eigentlich ist das natürliche Gelände der Bezugspunkt. Bei uns steht im Bebauungsplan, dass an den Grundstücksgrenzen Max. 50cm aufgeschüttet werden darf bezogen auf die natürliche Geländeoberfläche. Wenn Dein Nachbar meint aufschütten zu müssen, muss er auch die Sicherung übernehmen, denn er ist auch dafür verantwortlich, dass Niederschlagswasser auf seinem Grundstück bleibt und nicht auf euer Grundstück übertritt - das dürfte dann doch auch für Erdboden gleichermaßen gelten. Meiner Meinung nach wäre demnach Dein Nachbar in der Pflicht sein Grundstück ggü. dem Deinigen zu sichern. Zur Not mal beim Landratsamt/Bauamt/Gemeinde oder einem SV nachfragen, wie sich der konkrete Sachverhalt darstellt.
 
E

Eldea

Er meint halt er hat nicht aufgeschüttet. Ich habe jedoch Bilder auf denen sieht man auch die Änderung. Hier sieht man aber nicht wie viel es dann war. Ich finde da verliert man immer den Guck.
Die Höhen kann zb unser GU auch nachmessen oder?
 
R

ruppsn

Ob er aufgeschüttet hat oder nicht, müsste ja in seiner Eingabeplanung stehen, da dort ja wie bei Dir auch der natürliche Geländeverlauf eingezeichnet ist. Alternativ bieten doch die Höhenlinien auch einen groben Anhaltspunkt. Sind die Grenzsteine nicht auch eingemessen?
Ob Dein GU vermessen kann, kann ich Dir nicht sagen, dass weiß er besser [emoji6]
Meine Meinung: wenn Du gerade ein unbebautes Stück Grundstück bebaust, dürfte das doch der natürlichen Geländeoberfläche entsprechende (bevor Mutterboden abgetragen wurde). Wenn sein Grundstück dann schon höher war, hat er aufgeschüttet. Ist ja eher unwahrscheinlich, dass so ein Gelände unstetig ist und plötzlich Sprünge macht - vor allem direkt an der Grundstück-Grenze...
 
11ant

11ant

Wie war das noch mal: Ihr seid die mit dem Baum und den Parkplätzen, und der betreffende Nachbar der daneben, ggü. des Knickes in der Straße ?

Ich sehe im Plan zumindest Höhenlinien, die beziehen sich auf das vorhandene Gelände bei der Straßenplanung bzw. Bebauungsplanaufstellung. Die kann man ja mit dem Ist-Zustand vergleichen und sehen, ob die textlichen Festsetzungen meinen, daß die in der Toleranz sind.

Soweit ich hier in diversen Threads zu Höhenfragen las, ist wohl in allen Bundesländern üblich, daß der Terrainveränderer seine Wunschhöhe nicht bis an die Grenze durchziehen darf, sondern - das wohlgemerkt auch noch so, daß er nicht auf das Nachbargrundstück entwässert - so abböschen muß, daß er an der Grenze praktisch wieder auf der vormaligen Höhe landet.

L-Steine müssen auf der Seite des Höherliegers sein, sonst nützen sie wenig. Ohne L-Steine würde deren Aufschüttung dann gegen Eure Garagenwand drücken sollen, oder wie darf ich mir das vorstellen ?
 
E

Escroda

Die Frage ist, wer hat wann an welcher Stelle das Gelände um wie viel verändert?
Nach deinem Planausschnitt verlief das Gelände einmal ziemlich einheitlich mit ca. 6% Gefälle. Euer Fertigfußboden EG liegt bei 176.15, eure Garage bei 176.45 und der Fertigfußboden des Nachbarn vermutlich 80cm höher. Im Bereich deiner Garage ist das geplante Gelände mit dem vorhandenen identisch eingezeichnet. Ich verstehe nicht, wo ihr wie viel abgegraben habt und warum. Wenn das nur für die Baumaßnahme war und ihr später wieder auf natürliches Geländeniveau auffüllt, geht von euch schon mal keine Störung aus. Und wie sieht das Gelände aktuell aus? Wie viel Zentimeter hat der Nachbar wie weit angeschüttet und wie sieht der Übergang zu eurem Grundstück aus?
Also so steil ist der Hang jetzt nicht, dass hier eine aufwendige Hangsicherung notwendig wäre. Auch die Steigung nach hinten beträgt über die gesamte Grundstückslänge nur einen halben Meter. Hat sich das mal ein Fachmann angesehen? Vielleicht siehst Du hier Probleme, wo gar keine sind.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97108 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben