Junge Grundstückseigentümerin - bauen oder mieten?

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B

Bookstar

Kinder kannste auch mit 35 noch bekommen, theoretisch auch bis kurz nach 40. Und jetzt kommt mir nicht mit Biologie...

Ansonsten hängt es einfach von deinem Lebensentwurf ab, keiner hier kann dir dazu weiterhelfen. Nur Denkanstöße können wir geben und dir erklären warum Miete nicht Geld verbrennen ist und durchaus seine Berechtigung hat.

VG
 
11ant

11ant

Ich glaube nämlich auch, daß die Fläche einer Doppelhaushälfte im EG nicht unbedingt für eine komplette Wohneinheit reicht. Da würde ich grundsätzlich anders planen.
Das scheint mir sehr wahrscheinlich auch nötig, denn:
allerdings wünschen meine Eltern sich eine Dachterrasse auf der Doppelgarage
Dieser Wunsch kann recht viel Grundstücksbreite erfordern. Garagen verlieren nämlich ihr Grenzbebauungsprivileg, wenn sie eine Terrasse haben. Mindestens auf der grenznahen Hälfte müßte keine Terrasse sein. Und/oder diese Garage müßte an die Seite wo jetzt das Elternhaus ist, und auf dessen Grundstück eingetragen werden, dieser Bebauung zuzustimmen.
 
A

AnjaR93

@11ant
Danke für den Hinweis mit der Grenzbebauung! Ich wusste zwar, dass die Garage nur 9 m lang sein darf, aber dass daran ne Dachterrasse was ändert war mir nicht klar!
Somit war's das wohl mit der Dachterrasse auf der Garage, denn das Grundstück ist gerade mal 15 m breit und 37 m lang...

Der Vorschlag mit dem Flachdachbungalow ist da schon besser! :)
 
A

AnjaR93

Also Grundstücksmaße sind eben 15 x 37 m, Bebauungsplan gibt es keinen, habe ich extra schon beim Bauamt erfragt. Es heißt 5 m Abstand zur Straße (wobei das Nachbarhaus höchstens 3 m hat) und 3 m Abstand zum jeweiligen Nachbarn....
Wir haben in der Nachbarschaft von Bungalow bis 2,5 geschossig so ziemlich Alles. Auch Flachdach, Satteldach und Toskanahaus sind in Sichtweite.
 
11ant

11ant

Es heißt 5 m Abstand zur Straße (wobei das Nachbarhaus höchstens 3 m hat)
Wie begründet die Gemeinde das rechtlich ?
Üblich ist entweder Bebauungsplan (wenn das Baugebiet noch neu ist) und dann allerlei konkret geregelt (Dachneigung, Anzahl der Wohneinheiten, Grundflächenzahl und deren Überschreitung für Einfahrten etcetera) oder §34 (Einfügung in den Bestand = Orientierung an den Nachbarn, insbesondere dörflich üblich in "gewachsenen Strukturen"), dann aber z.B. Bestandsgebäudeecken als Baulinienvorgabe, nicht jedoch Ungleichbehandlungen zwischen Alt und Neu. Was es manchmal gibt, ist daß die jeweilige Landesbauordnung inzwischen Abstände zwischen Carport und öffentlichem Straßenraum vorschreibt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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