Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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A

Altai

Ist man eigentlich auch als Alleinerziehender qualifiziert?
Und: es steht ja in den FAQ, dass die Förderung nur für den Hauptwohnsitz in Frage kommt. Auf wessen Hauptwohnsitz bezieht sich das, den des Antragstellers (und die Kinder müssen dann nur mit im Haushalt wohnen), oder müssen tatsächlich die Kinder den Hauptwohnsitz dort haben? Hat da schon jemand eine Info gefunden?
 
S

sauerland

Auch als AE bekommt man Baukindergeld, sofern die Bemessungsgrundlage passt und man selbst das Kindergeld für das Kind bezieht.

Da man anhand der Meldebestätigung als Stichtag das Baukindergeld beantragen muss, würde ich es als Voraussetzung ansehen, dass das Kind auch mit Erstwohnsitz beim Antragsteller gemeldet ist.
 
A

Altai

Danke erst mal, Sauerland.
Aber das Kind ist ja auch gemeldet, wenn es einen Nebenwohnsitz hat. Dafür gibt es eine Bestätigung und z.B. für Steuerklasse II reicht das auch. Im Haushalt wohnt es, Kindergeld beziehe ich auch.

Ich werde wohl mal anrufen müssen bzgl. der genauen Interpretation, da alle sonstigen Voraussetzungen passen. Der Vater stimmt nur einer Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei mir nicht zu.
 
Z

Zaba12

Dann wirst wohl schlechte Karten haben. Hauptwohnsitz muss die Immobilie sein. Es ist ja auch ein Baukindergeld und keine Eigenheimzulage.

Aber fragen kostet nichts. Kannst das Ergebnis hier ja Posten.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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