Bauzwang durch Bank oder Gemeinde ? Kaufvertrag Grundstück

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B

BeckIsBack

Guten Abend,

wie oben genannt richtet sich die Frage an das Baugebot. In unserem Musterkaufvertrag zum Grundstück wird festgehalten, dass wir uns dazu verpflichten innerhalb von 18 Monaten ab Baureife ein bezugsfertiges Einfamilienhaus zu errichten. Wir finden den Zeitraum recht sportlich. Ebenfalls fragen wir uns ob die Bank, welche das Grundstück vermarktet überhaupt so eine Klausel in den Vertrag nehmen kann bzw. ob diese Klausel dann überhaupt eine Relevanz hat - Im § 176 Baugesetzbuch ist namentlich die Gemeinde genannt..

Hat da jemand Erfahrung mit ? Sollte ich diesbezüglich die Gemeinde kontaktieren ?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Nordlys

Nordlys

Das wird die Gemeinde bei B Planaufstellung so bestimmt haben, um Spekulationen zu verhindern. Die verkaufende Bank wird das schlicht umsetzen müssen und da keine Wahl,haben. Karsten
 
T

toxicmolotof

Warum sollte die Bank diese Klausel verlangen? Übernimmt die Vermarktung nur die Bank oder ist sie Eigentümer?

In der Regel gehen solche Klauseln auf die Gemeinde zurück und sind darin begründet, dass man bei einem Solchen Baugebiet keine Spekulanten und Käufer haben möchte, die Grundstücke als Geldanlage oder auf Vorrat für später kaufen.

Wenn man in den 18 Monaten noch nicht fertig ist, aber man erkennen kann, dass der Hausbau fortschreitet, wird sich da wohl niemand beschweren, wenn es dann doch noch (aus welchen Gründen auch immer) 6 Monate länger dauert.

Eine Bank oder ein privater Verkäufer haben an solchen Klauseln kein Interesse, ich weiß aber nicht, inwiefern die Gemeinde auf private Verkäufer durchgreifen kann.
 
B

BeckIsBack

Warum sollte die Bank diese Klausel verlangen? Übernimmt die Vermarktung nur die Bank oder ist sie Eigentümer?
Die Bank ist in unserem Fall Eigentümer und vermarktet die Grundstücke auch dementsprechend. Die Bank argumentiert auch genau so, wie du sagst... dass sie kein Interesse an Spekulanten haben. Dennoch sind wir mit den 18 Monaten unzufrieden, da es ja in der jetzigen Zeit auch mal gut möglich ist, dass ein Gewerk aufgrund von "Terminbuch voll" etwas länger auf sich warten lässt..

Ist es denn rechtlich überhaupt möglich solch eine Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen, obwohl das Baugesetzbuch selber nur von der Gemeinde spricht ?

Besten Dank für die schnellen Antworten!
 
A

Alex85

Sei einfach nicht zu päpstlich. Praktisch ist das doch irrelevant, sofern du nicht planst erst in Jahren mit dem Bau zu beginnen.
Die wollen in Neubaugebieten halt auch zügig den Straßenendausbau abschließen usw.
 
Y

ypg

Es kommt auf die genaue Wortwahl an.

Generell wird ein Hausbaubeginn befristet. Bei Euch liegt die Klausel vermutlich irgendwo in der Mitte?
Wie ist denn der korrekte Wortlaut?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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