Terrasse auf Garage bei zwingender Grenzbebauung

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Wir müssen unsere Garage lt. Bauplan zwingend auf die Grundstücksgrenze bauen. Der angrenzende Nachbar ebenfalls. Wir haben eine Doppelgarage von 6,50 m Breite geplant.
Auf der Garage ist nun eine Terrasse mit Abstand von 3m zur Grenze eingeplant. Nun kam vom Landratsamt ein Schreiben dass die Garage dadurch ihre Zulässigkeit verliert an der Grenze gebaut werden zu dürfen.
Kann das denn sein?
Heißt das ich darf auf der Garage keine Dachterrasse haben?
 
Y

ypg

Grundsätzlich darf man auf einer Garage eine Dachterrasse bauen, aber eben nicht auf einer grenzbebauten Garage.
Wenn Ihr also auf Grenze bauen müsst, müsst Ihr auf eine Dachterrasse verzichten.

Aber ehrlich? Braucht keiner, wenn er Garten hat.


Gruß, Yvonne
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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