Feuchtigkeit in Souterrainwohnung

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R.Hotzenplotz

Wegen des Schimmels in der Wohnung habe ich heute erfahren, dass es da schon häufiger geschimmelt hat. Diesen Umfang hatte es aber wohl nicht. Ich habe über Umwege Kontakt zum ehemaligen Hausmeister bekommen. Der hat da zig mal drüber gestrichen und Schimmelentferner benutzt. Der Verkäuferin sei die Problematik bekannt gewesen. Mir hat sie gegenüber im Vorfeld des Verkaufs bestätigt, dass es da nicht Schimmel gab. Unter Zeugen.

Wäre sowas ein Grund, den Kauf wegen arglistiger Täuschung anzufechten? Sowohl der Hausmeister als auch der Zeuge bei dem Verkaufsgespräch würden das vor Gericht aussagen. Und die ehemaligen Mieter dürfte man leicht ausfindig machen und die werden ja auch nichts anderes sagen.

Was für'n Theater wegen so einer Wohnung.....
 
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Joedreck

Da ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.

Zum Schimmel: wenns nicht die Heizung ist tippe ich auf eine schlechte Dämmung. Da es ja unterirdisch ist, liegt dort entweder Grundwasser, oder aber die kalte Erde an. Dann kommt die warme Luft mit viel Feuchtigkeit rein und die Feuchte kondensiert an der ausgekühlten Wand.
Da es auf den Fotos so aussieht als wäre der Schimmel komplett im unteren Bereich, kann es sein dass beim Dämmen nicht tief genug gegangen wurde.

Undichte Heizung kann, muss aber nicht. Druck verliert diese auch gern durch ein kaputten Ausdehnungsgefäß
 
J

Joedreck

Verallgemeinern kann man es nicht. Bei Altbauten in denen neue Fenster eingebaut werden, die auf einmal dicht sind, muss sehr wohl das Heiz und Lüftungsverhalten angepasst werden. Allerdings ist das eben immer ein Zusammenspiel mit der Bausubstanz, da gebe ich dir recht.
 
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R.Hotzenplotz

Zwischenzeitlich wurde erfolglos eine Leckageortung durchgeführt und eine Regenablaufrinne kontrolliert. Laut Sachverständigen soll als nächstes ums Haus herum ausgeschatet werden, um bodenführende Rohrleitungen und die Gebäudedämmung auf Schäden zu überprüfen.

Das übernimmt leider nicht mehr die Gebäudeversicherung. Die Ausschachtung wird ca. 1.000 € kosten plus jemand, der sich das Freigelegte dann anschaut. Weiß jemand, ob dafür die Eigentümergemeinschaft aufkommt? Oder muss ich das selbst bezahlen und könnte die Kosten ggf. später gegen die Eigentümergemeinschaft geltend machen, wenn sich ein Schaden am Sondereigentum bestätigt?

Das mit dem Wandeln wegen arglistiger Täuschung wird schwierig. Dieser Hausmeister hat einem Bekannten ggü. gesagt, er habe vor ca. fünf Jahren mal drüber gestrichen, da es leicht geschimmelt hatte. Dies auf Anweisung der Verkäuferin, die mir ja sagte, es habe dort nie Schimmel gegeben. Er hat aber verweigert, dass ich die Kontaktdaten erhalte und er sagt, er wird das vor Gericht nicht aussagen, da er Angst vor dem Sohn der Verkäuferin hat. Zudem wäre es wohl Aussage gegen Aussage. Ich versuche aktuell noch die Vormieterin ausfindig zu machen in der Hoffnung, dass die auch was beitragen kann. Ich weiß einen Häuserblock wo die wohnt und einen Namen. Muss das abklappern, da sie nicht im Telefonbuch steht.... sehr vage.

Ich hoffe immer noch darauf, dass eine behebbare Sache gefunden wird, die man zu Lasten der Eigentümergemeinschaft beheben kann.
 
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R.Hotzenplotz

Heute beginnen die Ausschachtungen ums Gebäude herum. Das hier wurde bereits zu Beginn der Arbeiten gefunden.
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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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