Grundstück aus Teilungsversteigerung

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Peter83

Hallo zusammen,

mein Bruder, meine Frau und ich wollen ein Grundstück aus einer Teilungsversteigerung kaufen.
Dazu möchten wir uns kurz vorstellen:

Ich heiße Peter bin 83er Baujahr und Techniker im Bereich Versorgungstechnik. Angestellt im öffentlichen Dienst mit einem Einkommen von 2100€ monatlich.

Meine Frau ist 30, von Beruf Erzieherin und auch im öffentlichen Dienst tätig. Einkommen liegt bei 2000€

Mein Bruder ist 26, Feldwebel bei der Bundeswehr und verdient ca 2000€

Gesamteinkommen also 6100€, keine Kinder.


Nun zum Sachverhalt:

Wir haben ein 1000m2 Grundstück im Auge, welches zur Teilungsversteigerung steht.
Bebaubar laut Gutachten und Bebauungsplan mit einem Doppelhaus bzw sehr großes Einfamilienhaus.
Das Grundstück hat einen lächerlichen Verkehrswert von 160.000€.
Auf dem freien Markt würde das Grundstück sicherlich min. 300.000€ kosten, da im gesamten Umkreis ein vielfaches der Bodenrichtwerte bezahlt wird. Sogar im selben Ort wird ein 500m2 Grundstück für 200.000€ angeboten bzw. ist schon reserviert.

Wir wollen ein Eigenkapital von 30.000€ einsetzen.


Unsere Fragen:

würde die Bank auch z.B. einen Kredit von 300.000€ für das Grundstück gewähren oder ist wirklich der Verkehrswert Ausschlag gebend?

Bekommt man die Finanzierungszusage schon vor der Ersteigerung oder muss man nach dem Zuschlag hoffen, dass die Bank das Grundstück wirklich finanziert?

Kann man das Grundstück vorerst über ein Euribor Darlehen kaufen?

Ich hoffe Ihr könnt uns weiter helfen.

Viele Grüße
 
T

toxicmolotof

Geht zu einer Bank Eurer Wahl und bittet auf Grundlage des Grundstückes (plus Hausbaukosten und Baunebenkosten) um eine grundsätzliche Finanzierungszusage ohne Bedingungen.

Sprich, die sollen Euch generell zusagen, dass man Euch das komplette Bauvorhaben finanzieren will.

Dann habt ihr die nötige Sicherheit im Rücken.

Da ihr ja vermutlich keine Baukosten kennt, setzt einfach mal pauschal 2000 Euro je qm Wohnfläche + 1500 je qm Keller + 60.000 Baunebenkosten an. Damit solltet ihr grob unterwegs sein wenn es keine goldenen Wasserhähne sein sollen.

Aber wenn vergleichbare Grundstücke für 300k verkauft werden, warum sollte dieses Grundstück für 160k verkauft werden? Stellt Euch darauf ein, dass das nicht der Fall sein wird. Oder gibt es andere Haken an der Sache? Drum prüfe wer sich bindet... woher kommt der Verkehrswert? Was ist Grundlage? Wer hat's gemacht? Was sagen die Bodenrichtwerte? Was ist Bauland, was ist Gartenland?
 
H

HilfeHilfe

Teilungsversteigerung ?

Also gibt es hier auch noch andere Bieter ? Ich verstehe auch nicht warum 50 % unter Wert versteigert werden sollte.

Auch sollte die Konstellation klar sein wer was wie hinbaut und braucht. 3 Darlehensnehmer wird keiner wollen bzw. würde eh nru zu Problemen führen.
 
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Peter83

Hallo Toxicmolotow,

danke für deine Antwort.

Ist so eine Zusage der Bank ohne weitere Bedingungen dann auch bindend? Es wäre nämlich doof wenn die Bank dann aus irgendeinem Grund abspringt und wir am Ende mit ersteigertem Grundstück dastehen, aber keine Finanzierung haben.

Das Gutachten ist ein Gerichtsgutachten. Dort wurde einfach der Bodenrichtwert x1000qm gerechnet. Davon wurden wurden noch 7000€ für den Abriss einer massiven Gartenhütte abgezogen.
Erschließungsbeiträge wurden bis 290qm Geschossfläche bezahlt.

Wir rechnen ja auch nicht damit es für 160.000€ zu bekommen sondern eher für 300.000€ (was auch noch günstig wäre).
Daher habe ich mich auch gefragt ob die Bank trotz des geringen Verkehrswert soviel finanzieren würde.

Der Bodenrichtwert in der Region ist leider generell weit unter dem Marktwert der zu verkaufenden Grundstücke.

Grüße
Peter
 
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Peter83

Hallo HilfeHilfe,

ich weiß nicht ob es noch andere Bieter gibt, da die Versteigerung erst im Oktober statt findet.

Die Konstellation ist ja auch klar: Mein Bruder eine Hälfte des Grundstücks und meine Frau und ich eine Hälfte. Wir wollen gleich Bauen, mein Bruder erst in einigen Jahren.

Ich gehe eben nicht davon aus das unter Wert versteigert wird daher ja meine Frage. Der Verkehrswert resultiert ja auch nur aus den niedrigen Bodenrichtwerten.

Grüße
Peter
 
J

jumi1

Bedenkt auch, dass es bei Teilungsversteigerungen gar nicht mal so selten bestehenbleibende Rechte geben kann. Ein Anruf beim zuständigen Rechtspfleger kann da aufschlussreich sein.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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