J
JuhuD
Hallo zusammen,
wir bauen ein Reiheneckhaus mit Keller. Die Baugenehmigung für den Bau des Hauses wurde im Dezember 2016 erteilt.
Das Grundstück auf der linken Seite des Grundstücks hat bereits einen Keller wodurchsich kein Problem bei dem Aushub der Baugrube ergibt da wir nicht tiefer gründen.
Auf der rechten Seite des Grundstücks befinden sich Garagen. Diese müssen laut unserem Architekten Unterfangen werden. Insgesamt müssen drei Garagen von drei unterschiedlichen Eigentümern unterfangen werden. Einer der Eigentümer hat seine Zustimmung bereits verweigert.
Hierzu hatte ich ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Dieser sagte, dass wir laut Nachbarschaftsgesetzt keine Zustimmung der Nachbarn benötigen.
1. es ansonsten keine weitere Möglichkeit gibt den Keller ohne Verlust von m² zu bauen
2. Es liegt eine Baugenehmigung vor
Laut §16 ist einzig eine Anzeige 30 Tage vor Beginn der Bauarbeiten nötig.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Ich zähle auf euren zahlreichen Kommentare und Hilfestellungen.
Viele Grüße
Michael
wir bauen ein Reiheneckhaus mit Keller. Die Baugenehmigung für den Bau des Hauses wurde im Dezember 2016 erteilt.
Das Grundstück auf der linken Seite des Grundstücks hat bereits einen Keller wodurchsich kein Problem bei dem Aushub der Baugrube ergibt da wir nicht tiefer gründen.
Auf der rechten Seite des Grundstücks befinden sich Garagen. Diese müssen laut unserem Architekten Unterfangen werden. Insgesamt müssen drei Garagen von drei unterschiedlichen Eigentümern unterfangen werden. Einer der Eigentümer hat seine Zustimmung bereits verweigert.
Hierzu hatte ich ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Dieser sagte, dass wir laut Nachbarschaftsgesetzt keine Zustimmung der Nachbarn benötigen.
1. es ansonsten keine weitere Möglichkeit gibt den Keller ohne Verlust von m² zu bauen
2. Es liegt eine Baugenehmigung vor
Laut §16 ist einzig eine Anzeige 30 Tage vor Beginn der Bauarbeiten nötig.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Ich zähle auf euren zahlreichen Kommentare und Hilfestellungen.
Viele Grüße
Michael