Frage zu örtlichen Bauvorschriften

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T

Trollkind

Guten morgen,

ich habe mich grade hier angemeldet(werd mich auch noch vorstellen;-)),ich hoffe das ich hier mit meiner Frage richtig bin
weil ich die örtlichen Bauvorschriften die wir vom Bauamt zugeschickt bekommen habe nicht so richtig verstehe, ich hoffe hier kann mir jemand helfen...

Kurz zur Situation:
Wir haben 2006 ein Einfamilienhaus(BJ62) samt 80 qm Kiosk(Bj72) gekauft, 2 einzelne Gebäude
. Unser Haus sowie der Kiosk stehen in Hanglage.. Beide Gebäude haben 2 Etagen wo die oberen Etagen an der Strasse liegen,, dementsprechend sind beide Dächer asymmetrisch . Also vorne an der Straßenseite kurz
und hinten zum Garten sind die Dächer ca 3 -4 mal länger als vorn
Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt.

Jetzt haben wir für den Kiosk einen Bauantrag zur Wiedereröffnung beantragt..
Der Bauantrag wurde genehmigt. Allerding steht dort auch drin das das Bauvorhaben nicht den Bauvorschriften entspricht und angepasst werden muss...
Alle Punkte sind in den Örtlichen Bauvorschriften(welcher Beilag) Gelb markiert

Am Kiosk(Straßenseite) ist ein Vordach also eine Art überdachte Veranda(nachträglich 1981) angebaut worden . Die geht über den ganzen vorderbereich des Kiosk und ist 1,25 m breit(oder tief?)
Diese Überdachung ist aus Holz wir hatten den Abriss sowie wiederaufbau beantragt , , da die Überdachung vergammelt ist....Zusätzlich werden wir noch das vordere Dach neu decken da dort alte Asbest-Zementplatten liegen,

Das wurde genehmigt mit den Hinweis das es eben nicht der Bauvorschrift entspricht und angepasst werden muss...
Folgender Satz ist markiert (die Wörter die markiert sind schreibe ich GROSS)

Dächer

"Dächer bei Neu -und ERSATZBAUTEN , sind als SYMMETRISCH GENEIGTE Satteldächer oder als Krüppelwalmdach jeweils mit einer Neigung von mehr als 20 Grad auszuführen..."

Bei Dachaufbauten
ist dieser Satz markiert:
"DACHAUFBAUTEN SIND NUR ALS SATELDACH;Krüppelwalmdach ODER SCHLEPPGAUBEN ZULÄSSIG."

Anmerkung : Das Kioskdach(Satteldach) hat einen Neigungswinkel von 10 Grad !!??

Ich verstehe das ehrlich gesagt überhaupt nicht??? Das Dach kann ja nicht symmetrisch geändert werden...
Würden wir die Vorderseite genauso lang machen wie die Rückseite würde das Dach vorne auf der Strasse aufliegen . Oder umgekehrt würde der halbe Kiosk kein Dach mehr haben..
Und wie können ja nicht den winkel von 10 auf 20 grad ändern??!!!
Oder verstehe ich das ganze völlig falsch???

Weiter unten(unter Dächer) steht noch ein Satz wo ich der Meinung bin das, das doch eher auf unseren KIosk zutrifft
Dort steht
" Bei Anbauten an vorhanden Gebäuden mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 20 Grad ist die Dachform des Hauptgebäudes zu übernehmen"

Müsste nicht dieser Satz auf uns zutreffen?? Also das wir den Vorbau auch mit 10 grad neigung anbauen.

Leider ist die zuständige Sachbearbeiterin erst nächste Woche wieder erreichbar!!
denn es könnte ja auch einfach nur ein Fehler sein????
Oder wie ist das ganze zu verstehen???
Hoffe hier ist jemand der uns weiterhelfen kann
Und entschuldigt das der Text so lang geworden ist
Viele Grüsse
 
Y

ypg

Also, ich verstehe es schon.
Allerdings bleibt die Frage, ob das Dach des Kiosk ohne Vorbau (ja, ich verstehe: vorn eingeschossig, zum Garten geht das Dach mit...) auf beiden Seiten die gleiche Dachneigung hat (vom First aus). Oftmals sind die Schenkel mit verschiedenen Neigungen ausgestattet.
Ich geh jetzt aber mal davon aus, dass die beiden Neigungen gleich sind. Somit wäre es einleuchtend, wenn das Dach des Vorbaus gemeint ist, welches ja relativ flach ist. Es müsste die gleiche Neigung wie das Hauptdach besitzen, also nach vorn verlängern und insgesamt mit mehr als 20 Grad.
Denn: bei dem Abriss des Vorbaus würde es sich ja um einen Ersatzbau handeln. Bei dem Kiosk selbst nicht, es wird ja nicht abgerissen oder neu aufgebaut.

Was ich nicht verstehe bzw keine Kenntnis habe: warum beantragt man eine Wiedereröffnung mit einem Bauantrag?


Gruß, Yvonne
 
E

Escroda

Ich verstehe es nicht. Weder die Gebäudesituation noch den Verfahrensablauf.
Ich kenne das so: Wenn ein Bauvorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegensteht, wird es nicht genehmigt. Sind die Abweichungen so gering, dass sie durch Grüneintragungen seitens der Baugenehmigungsbehörde in den Bauvorlagen geheilt werden können, ist es genehmigt und kann so gebaut werden.
Das Warten auf die Sachbearbeiterin ist wohl unumgänglich.
 
Y

ypg

Kiosk liegt am Hang. Strasse ist oberhalb des Grundstücks, zum Garten geht es runter. An der Strasse ist es eingeschossig, zum Garten zwei... Deshalb ist das Satteldach in Schieflage, das hintere Dach ist länger, da es mehr Fläche abdecken wird.
Vor dem Kosk ist ein Verandaanbau. Die soll erneuert werden, laut Plan wohl mit einem 10 Grad Dach, das Satteldach hat eine andere, größere Neigung.

oertliche-bauvorschriften-dachneigung-208089-1.jpg


Aber natürlich würde ein Foto des Bestandes mehr Erleuchtung geben :)
 
Nordlys

Nordlys

Die Königslösung wäre, dem Kiosk gar kein neues Vordach für die frierenden Jägermeisterzecher zu verpassen, sondern das Alte zu reparieren. So eine Reparatur kann durchaus etwas aufwändiger sein. [emoji56]
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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