Was darf ein Grundrissentwurf kosten?

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Q

QlriPower

Kleines Problem:
Ich plane (bzw. plante) einen Neubau.
Dazu wurde mir ein Architekt empfohlen der genau sowas (halbgewerbliches Gebäude) schonmal für jemand anderen gemacht hatte.

Den habe ich angerufen und geschildert was ich vor hatte.
Er wollte sich er Sache annehmen. Was sich dann allerdings als äußerst zäh
herausstellte, er hat die zugesicherten Termine nie eingehalten, auch die später zugesicherten nicht. Sehr ätzende Sache so dass es fast ein halbes Jahr gedauert hat bis ich überhaupt einen Grundrissentwurf bekommen habe. Dabei wurden dutzende zugesicherte Termine nicht eingehalten, und ich habe ihm immer ne Woche zeit gelassen bis ich nachgehakt habe.
Dann wollte er sich nochmal um ein Detail bzgl. Brandschutz schlau machen.
Es kam wieder keine Antwort.
Dann wurde mir das ganze zu blöd und ich habe mich auch nicht mehr gemeldet.
Wenn ich dem jetzt schon so hInterhyprrennen muss, wie soll das dann erst werden wenn gebaut wird?

Inzwischen sind wieder 4 Monate vergangen, und da ich mich nicht mehr gemeldet habe (ja, muss man bei ihm ja immer wenn der Termin abgelaufen ist um dann 3 weitere Male vertröstet zu werden) hat er mir jetzt eine Rechnung über mehr als 1000€ für den Entwurf geschickt.
Für realistisch halte ich die Summe nicht, da 21 Arbeitsstunden zu Grunde gelegt werden, das nur nebenbei. Wenn es jetzt um 200€ ginge würde ich die bezahlen, denn ich habe ja auch was bekommen, der hat auch was gearbeitet.

Allerdings wurde ich nie darüber aufgeklärt, dass ich solche Kosten für einen Entwurf zu bezahlen habe. Es gab keinen Vertrag. Nur ein paar mails wo wir Zeichnungen hin und her geschickt haben.

Jetzt ist natürlich die Frage: muss ich das (in vollem Umfang?) bezahlen?
Der hätte ja auch gleich 3000€ verlangen können, einfach so. So kanns ja auch nicht gehen.
 
A

Andi1888

Wie groß ist denn das Gesamtvorhaben in etwa vom Preis her.
Anhand dessen könnte man dann in der HOAI nachschauen, was gerechtfertigt wäre.
Gibt es denn einen schriftlichen Vertrag zwischen euch?
 
Q

QlriPower

Hi, also es ist eine 300m² Halle mit 110m² Wohnung drin.
Also der Vorentwurf beinhaltet den Grundriss einer normalen Wohnung der um einen großen Raum, die Halle, erweitert wurde. Kosten soll das ganze ~300t€.

Nein, es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Ging alles per Telefon und ein paar mails in denen ich Skizzen hingeschickt habe und den Grundriss zurück erhalten habe.
 
11ant

11ant

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gibt zwar einen Rahmen, was welche Teilleistungen (Leistungsphasen) "einzeln" wert sind. Aber wenn ich recht verstehe, hast Du ja nicht einen Grundrissentwurf beauftragt, sondern die übliche komplette "genehmigungsfähige Planung", und der Auftragnehmer hat diesen Leistungsumfang nun nicht erbracht. Ohne (ibs. von Dir mindestens mitzuvertretende) Gründe für sein Trödeln sehe ich ihn eher in einer Schadenersatzpflicht, als in der Position, daß Du den Grundriss nun abnehmen und zahlen müßtest. Wenn Du den Grundriss so gut findest, würde ich ihm an Deiner Stelle einen Vergleichsvorschlag machen. Allerdings halte ich für fragwürdig, in wie weit einen Kollegen auf seinem Entwurf aufsetzend weiterarbeiten zu lassen zielführender wäre als daß der Neue nochmals bei Null anfängt.
 
Q

QlriPower

Tja, was wirklich beauftragt wurde gab es nur mündlich im ersten Telefonat. Ich wollte einen Entwurf inkl. Kostenabschätzung damit ich weis wie realistisch das ganze Projekt ist. Schriftlich bekommen habe ich einen Vor-Entwurf, so stehts auch auf der Zeichnung drauf. Kostenabschätzung habe ich nur am Telefon bekommen.
Der Grundriss entspricht etwa dem was ich haben will, basiert ja auch auf meiner Vorlage.
Aber fertig zum Einreichen ist das ganze natürlich nicht, da waren ja noch grundsätzliche Brandschutzfragen zu klären.
 
11ant

11ant

bekommen habe ich einen Vor-Entwurf, [...]
Der Grundriss entspricht etwa dem was ich haben will, basiert ja auch auf meiner Vorlage.
Aber fertig zum Einreichen ist das ganze natürlich nicht, da waren ja noch grundsätzliche Brandschutzfragen zu klären.
Der Vorentwurf ist eine Entwurfsart für sich, die im wesentlichen der Verständigung über Baumassenverteilung und Raumzuordnungen dient. Die Genehmigungsplanung kommt danach, und muß auch die einzuhaltenden Normen geklärt haben.

Wenn der Architekt nur Deine Vorlage "reingezeichnet" hat, ist seine Honorarvorstellung wohl überzogen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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