Beschaffen von Unterlagen durch Makler - Rechtsfrage

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Aerion

Hallo allerseits :)

Wir sind gerade dabei ein Bestands Objekt zu kaufen, die Bank will eine Baugenehmigung von früher haben, was die Maklerin sowie die noch Eigentümerin allerdings nicht vorweisen können.

Also möchte die Bank eine Bestätigung der Gemeinde haben das das Objekt dauerhaft wohnwirtschaftlich nutzbar ist.

Die Maklerin kümmert sich darum.

Heute flatterte mir ein Gebührenbescheid bzw. Kostenfestsetzungsbescheid von der Stadt in Briefkasten, das ich 170,00 € zu Zahlen habe...

Ich bin der Meinung das die Gebühr von der Maklerin zu Zahlen ist, für mich gehört es zur Pflicht eines Immobilien-Maklers/Maklerin erforderliche Unterlagen bereit zu stellen und wenn diese nicht vorhanden sind auf eigene Kosten zu beschaffen.

Und nicht auf Kosten von Interessenten oder Kaufwilligen.

Ich/wir haben weder was schriftlich beauftragt / zugesagt noch mündlich irgendwie zugesagt das wir anfallende Kosten übernehmen.

Weis jemand wie es da rechtlich aussieht ?

Danke im Voraus.

Mfg. Patrick
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Patrick.
In diesem Fall irrst Du gründlich!
Die Maklerin bzw. der Makler hat einen Vertrag, in welchem er sich verpflichtet, eine Immobilie zu verkaufen. Das hört sich einfacher an, als es sich in der Praxis darstellt. Der Verkäufer hat allerdings alle für den Verkauf seitens des Maklers benötigten (da beispielsweise vom Käufer in spe angefordert) Unterlagen an diesen zu übergeben. Die damit verbundenen Kosten belasten nicht die Maklerin.
Möglich wäre, dass der Verkäufer die Unterlagen besorgt (und auch bezahlt).
In der Praxis hat der Makler eine Vollmacht des Verkäufers und wird in seinem Auftrag auch tätig. Aber die damit verbundenen Kosten fallen nicht auf den Makler zurück.
Die Maklerkosten, also die sogenannte Courtage, fällt für die gesamte Organisation sowie Sach- und Zeitaufwendungen eines Maklers an.
Ein "fauler" Makler (das sind die schwarzen Schafe, welche die Makler in Verruf gebracht haben) machen nix. Und kassieren nur.
Die engagierten Makler (auch davon gibt es ausreichend) kümmern sich im Hintergrund um faktisch alles, was den Verkäufer entlastet. Alleine für ein gutes Exposé können 2 volle Tage anfallen, bis es "steht".
Was ich damit meine: Die Maklerkosten erscheinen beim Verkauf einer Immobilie auf den ersten Blick hoch. Ein guter Makler tut aber auch etwas dafür.
Nur können die Nebenkosten, welche für beispielsweise eine Dokumentbeschaffung anfallen, unmöglich dem Makler angelastet werden.
Insofern hatte Deine Maklerin Recht getan, indem sie namens und im Auftrag des Verkäufers Unterlagen anforderte und die dafür anfallenden Gebühren dem Verkäufer zuordnete.
------------------
Gruß: KlaRa (kein Makler)
 
KingSong

KingSong

Die Maklerin hat die anfallenden Gebühren aber nicht dem Verkäufer zugeordnet sondern dem möglichen Käufer.....und das geht eben nicht! Die Gebühren für die Unterlagen hat ganz klar der Verkäufer zu tragen, nicht der Käufer!
 
wpic

wpic

Der Verkäufer muß alle für den Verkauf relevanten Unterlagen besorgen ggf. auch anfertigen lassen. Die Kosten dafür trägt er - natürlich im eigenen Interesse. Der Nachweis des baurechtlich genehmigten oder ggf. genehmigungsfähigen Bestandes, der zu Verkauf steht, ist die wichtigste Information. Ein Bauwerk oder Gebäudeteil, das nicht baurechtlich genehmigt worden ist, ist ggf., auch nicht genehmigungsfähig und müsste im Extremfall abgerissen werden. Ohne den Nachweis der Genehmigung steht der entsprechende Gebäudeteil prinzipiell für den Verkauf nicht zur Verfügung. Die zugehörigen Nutzflächen müssten dann vom Verkaufspreis abgezogen werden. Bei fehlender Genehmigungsfähigkeit eventuell auch die Rückbaukosten inkl. Kosten für den Abrissantrag.

Ich empfehle, das Objekt von einem Architekten/Bauingenieur im Rahmen einer Immobilienkaufberatung überprüfen zu lassen. Dazu gehört auch die Prüfung der Objektdokumente (Grundbuch, Baulasten, Erschließungskosten etc.)
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Ich empfehle, das Objekt von einem Architekten/Bauingenieur im Rahmen einer Immobilienkaufberatung überprüfen zu lassen. Dazu gehört auch die Prüfung der Objektdokumente (Grundbuch, Baulasten, Erschließungskosten etc.)
Das kann man so machen.
Diese dadurch ebenfalls entstehenden Kosten trägt allerdings wiederum der Verkäufer.
Soweit sie nicht zwingend dem Verkauf des Objektes dienen bzw. notwendig werden kann man auch auf die Unterlagen wie eine baugutachterliche Prüfung oder Prüfung der Bauunterlagen verzichten.
Und in das Grundbuch schaut nicht jeder hinein. Das bedarf wiederum einer Vollmacht durch den Verkäufer - so wie sie jede Maklerin/Makler durch die Verkäufer erhalten hat.
Und Erschließungskosten fallen nach meinem Kenntnisstand für einen Bestandsbau nicht an. Und davon schrieb "Aerion", der Fragesteller zu diesem Thema.
Gruß: KlaRa
 
lastdrop

lastdrop

@wpic: Deshalb sehe ich trotzdem den Verkäufer nicht in der Pflicht, die Unterlagen zu beschaffen oder zu verkaufen. Ist ja ein Problem des Käufers ...

Allerdings: Ich weiß nicht, ob man überhaupt sagen kann, dass Du den Makler "beauftragt" hast, die Unterlagen auf deine Kosten zu besorgen ...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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