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mellia35
INFO HAUSBAU-FORUM.DE
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Seit August 2005 ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum überprüft wird.
Wer sich gegen die Grunderwerbsteuer zur Wehr setzen will, kann sich überlegen, gegen den nächsten Grundsteuerbescheid Widerspruch einzulegen. Hierfür hat der DSB-Kreisverband Dortmund ein Muster formuliert, das mit den eigenen Daten angepasst, verwendet werden kann.
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Hallo,
hat jemand eine Vorlage für den Einspruch der Grunderwerbsteuer?
Ich habe gelesen, dass es momentan ein laufendes Verfahren für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gibt. Nun soll man vorsorglich einen Einspruch einlegen um ggf bei einer erfolgreichen Klage Geld zurückzubekommen.
Die Steuern muss man wohl trotzdem zunächst in voller Höhe zahlen.
Ich hoffe ich habe das sinngemäß richtig verstanden und würde mich über eine Vorlage für diesen Einspruch sehr freuen, denn ich möchte in der Formulierung keinen Fehler begehen. Bei Google konnte ich leider nichts Passendes finden und hoffe nun, dass hier jemand schon einen solchen Einspruch eingelegt hat.
Vielen Dank
Viele Grüße
Mellia
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Seit August 2005 ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum überprüft wird.
Wer sich gegen die Grunderwerbsteuer zur Wehr setzen will, kann sich überlegen, gegen den nächsten Grundsteuerbescheid Widerspruch einzulegen. Hierfür hat der DSB-Kreisverband Dortmund ein Muster formuliert, das mit den eigenen Daten angepasst, verwendet werden kann.
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Hallo,
hat jemand eine Vorlage für den Einspruch der Grunderwerbsteuer?
Ich habe gelesen, dass es momentan ein laufendes Verfahren für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gibt. Nun soll man vorsorglich einen Einspruch einlegen um ggf bei einer erfolgreichen Klage Geld zurückzubekommen.
Die Steuern muss man wohl trotzdem zunächst in voller Höhe zahlen.
Ich hoffe ich habe das sinngemäß richtig verstanden und würde mich über eine Vorlage für diesen Einspruch sehr freuen, denn ich möchte in der Formulierung keinen Fehler begehen. Bei Google konnte ich leider nichts Passendes finden und hoffe nun, dass hier jemand schon einen solchen Einspruch eingelegt hat.
Vielen Dank
Viele Grüße
Mellia
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