Definition für eine Einliegerwohnung

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A

astron

Hallo zusammen,

wir bauen ein KFW 55 Haus und wollen dort 2 Wohneinheiten einrichten.
Bedeute EG und OG sollen je eine Einheit bilden. Somit wären wir bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Nun hatten wir ein Gespräch mit der Baufirma wo auch der Bauleiter dabei war... er hat uns hier stark verunsichert, da er meinte das würde im Bauantrag so nicht genehmigt...

Unsere Ansicht und auch der Bank war folgende:
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Die Definition für eine Einliegerwohnung ist recht einfach. Von einer Einliegerwohnung spricht man, wenn
  • die vermietete Wohnung Teil des von Ihnen selbst bewohnten Gebäudes ist,
  • und innerhalb Ihrer Wohnung liegt.
Selbstständige Haushaltsführung muss möglich sein
Zunächst einmal muss es sich bei der vermieteten Räumlichkeit überhaupt um eine Wohnung handeln.
Eine Wohnung ist eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann, ohne dass die Mitbenutzung anderer Räume im Haus mehr als üblich erfolgt.Das bedeutet, die Wohnung muss neben mindestens einem Raum ein Bad sowie eine Kochgelegenheit haben.
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Genau diese Gegebenheiten haben wir pro Stockwerk ~ 70qm mit je Bad/WC, Küche und Schlafraum.
Das einzige was evtl. eine Auslegungssache ist wo die Trennung ist... bedeutet ob wir im OG eine Türe setzen zur Trennung oder unter vor der Treppe. Aber selbst ohne diese Trennung (Türe) wäre ja eine komplett selbstständige Haushaltsführung möglich.

Wieso wir das machen ist relativ einfach: später für unsere Kinder als eigenständige Wohnung oder auch für einen Elternteil...

Nun die Bedenken des Bauleiters... zumindest an die ich mich erinnern kann... Schallschutz / Fluchtwege bzw. Brandschutz? Sind das für euch NoGos für eine Einliegerwohnung? Was hat der Schallschutz damit zu tun? Wenn dann ist dies ja ein Thema zwischen mit (Mir) Vermieter und dem entsprechendem Mieter?

Das Thema geht nun zum Architekt um es endgültig zu klären.
Welche Erfahrungen gibt es bei euch? Was können wir noch veranlassen um dies entsprechend Klar zustellen?

Grüße und schönen Abend.
 
A

Alex85

Schallschutz / Fluchtwege bzw. Brandschutz? Sind das für euch NoGos für eine Einliegerwohnung? Was hat der Schallschutz damit zu tun?
Ich glaube der Bauleiter ist da in den Wohnungsbau abgerutscht, in dem nach WEG die Abgeschlossenheitsbescheinigung an genannte Parameter gebunden ist. Das interessiert dich aber weniger, da du wohl keine Teilung nach WEG vornehmen willst in deinem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Ansonsten, da es dir ja um die KfW Subvention geht, richtig? Schau doch einfach mal in die Bedingungen deines Subventionsgebers.

Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften
Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohn
Gebäuden, welche die Führung eines Haushalts
ermöglichen (
eigener abschließbarer Zugang,
Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
 
A

astron

hey alex,

danke für deine schnelle Antwort!
habe gerade mal die Abgeschlossenheitsbescheinigung nachgelesen...

Auszug:
Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist.
Genau das wollen wir nicht...!

Wir wollen wie gesagt später einmal die Möglichkeit haben diese Einheit zu vermieten (bevorzugt an Familienangehörige) UND natürlich die entsprechenden KfW Subvention nutzen. Denke das ist alles legitim!!!?!?

Hoffe dein Tipp Richtung WEG / Abgeschlossenheitsbescheinigung (was ich davor bisher noch nie gehört habe ) ist das was unser Bauleiter hier etwas vermischt. Er hat aber auch gleich gesagt das er nicht recht haben muss... aber da war unsere große Verunsicherung natürlich direkt vorhanden.

Ohne das ich viel Ahnung habe (Infos aus dem Netz) und mit den Info was unser Finanz-Berater aus seinen x-Finanzierungen kennt - gingen wir natürlich ins Rennen. Des Weiteren kenne ich einige Häuser die genau auf dieser Grundlage genehmigt UND gebaut wurden! Nur war es halt eine andere Baufirma...

Aber wenn du das auch so siehst... hoffentlich auch der Architekt?!

Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Y

ypg

Wir wollen wie gesagt später einmal die Möglichkeit haben diese Einheit zu vermieten (bevorzugt an Familienangehörige) UND natürlich die entsprechenden KfW Subvention nutzen.
Wenn Ihr den zweiten KfW-Kredit in Anspruch nehmen wollt, dann muss diese Wohnung (braucht keinen separaten Eingang zu haben) jetzt schon mit Küche ausgestattet werden und kann auch dann nicht einfach mal als Schlafräume für die Hauptwohnung herhalten.

Ihr könnt die Strippen und Leitungen legen lassen für die Zukunft -> keine Einliegerwohnung, die jetzt gefördert wird

Ihr könnt die Förderung beantragen -> dann aber mit der Folge, dass ihr selbst die 70 qm da oben nicht für Euch nutzen könnt.
 
A

astron

okay - aber das eine Küche vorhanden sein muss ist nirgendwo definiert. hier haben wir keinerlei vorgaben, da auch der Mieter seine eigene Küche mitbringen kann! auch ab wann die Vermietung stattfinden muss ist nicht vorgegeben .... aus welchen gründen auch immer kann es sein das man keine passenden Mieter findet oder auch wie gesagt gedacht an unsere Kinder / Eltern welche aktuell noch "zu jung" sind und noch bzw. noch nicht eigenständig ihr leben bestreiten!

bitte nicht falsch verstehen... bin über jeden Hinweis dankbar!
 
Y

ypg

Ja, mit der Küche hast Du recht und ich einen Knoten im Kopf.
Dennoch: was Du erst später umfunktionieren willst, ist es jetzt noch nicht.



In aller Kürze Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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