Grundstück mit Gefälle. Geplant ein Bungalow mit Doppelgarage.

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2000youandme

Hallo Forumsmitglieder,

ich besitze ein Grundstück mit Gefälle und geplant ist darauf ein Bungalow mit Doppelgarage.
Der Bauvertrag ist auch schon abgeschlossen mit einem Bauunternehmen.
In den Vertragsunterlagen befindet sich die Doppelgarage direkt am Haus und im Vertrag steht: "Der Bungalow wird mit Sohlplatte auf Streifenfundamenten oder ca. 80 cm Kiespolstergründung zum Ausgleich der Hanglage gegründet."
Nun wurde das Grundstück nivelliert. Das Gefälle beträgt insgesamt ca. 2 m. Danach wurde mir eine neue Zeichnung zugesandt, in welcher die Garage vom Bungalow getrennt, zwischen Garage und Haus ein Gang und dann das Haus weiter unten eingezeichnet ist. Daraufhin habe ich dem Bauunternehmen mitgeteilt, dass ich wie von Anfang an geplant die ursprüngliche Variante möchte, in der die Garage und der Bungalow zusammenhängend und auf einer Höhe sind. Das passte dem Unternehmen aber gar nicht. Nun bekomme ich ein Auftragsschreiben über "175 cbm Schottertragschicht unter der Sohle mit verdichtungsfähigem Material zusätzlich als Hangausgleich einbauen" und einen Bruttopreis von 7.392 Euro welches ich unterschreiben soll.

Muss ich die Kosten für den Kies tragen?

Im Vertrag ist auf der Zeichnung die Garage am Haus und das Grundstück hatte auch schon immer dieses Gefälle. Ca. 80 cm ist eine ungefähre Angabe und heißt doch nicht bis maximal 80 cm? Ich habe dem Unternehmen von Anfang an gesagt, dass das Grundstück ein Gefälle von ca. 2 Metern hat.

Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Y

ypg

Grundsätzlich kann es vorkommen, dass die Erdarbeiten aufwendiger gestaltet werden müssen als im Vertrag angegeben und unterzeichnet.
Natürlich kommen dann Extraleistungen m Posten Erdarbeiten dazu, die dann bauseits zu bezahlen sind, auch wenn im Auftrag der GU der Besteller ist.
Deshalb soll man sich ja auch einen großzügigen Puffer für die Erdarbeiten bereitlegen, gerade auch bei Hanglage


In aller Kürze Grüsse
 
Nordlys

Nordlys

Ich versteh das so. In der Baubeschreibung hat er 80cm Kiesfutter angeboten und so kalkuliert. Nun merkt er, er braucht deutlich mehr. Das ist steiler. Er versucht was zu retten. Nehmen wir Garage nach vorn, Haus nach hinten, so komm ich mit der kalkulierten Kiesmenge in etwa aus. Du nun: will ich nicht. Er nun: dann kostet das mehr.
Redet ihr nicht miteinander?
 
P

Peanuts74

Wäre also die Frage, was zum Thema Erdarbeiten im Vertrag steht.
Generell kann der BU aber nicht den Plan so ändern, dass ursprünglich zusammenhängendes Haus und Garage, evtl. noch mit Durchgang, plötzlich komplett getrennt sind.
Der Preis scheint mir aber generell in Ordnung zu sein, es handelt sich ja immerhin um ca. 300 to Schotter plus Einbau.
 
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2000youandme

Der GU hat sich das Grundstück vorher nicht angesehen. Er weiß aber bereits seit dem 1. Treffen von den 2 Metern Gefälle. Sogar am Tag der Vertragsunterzeichnung haben wir noch darüber gesprochen.
Seine Mitarbeiterin sagte zu mir am Telefon der Grund für die neue Variante wäre, dass es nicht gut aussehen würde, wenn das Haus so hoch gebaut ist, da es dann in der Luft hängt. Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass ich die Meinung leider nicht teilen kann und gern wie geplant die 1. Variante möchte. Danach habe ich mit dem GU gesprochen. Er sagte, dass bei der 1. Variante "Zäunchen und Mäuerchen" benötigt würden, um das Ganze abzufangen und von seiner Seite der Kies (seine Kosten) für ihn kein großes Problem darstellen. Daraufhin wollte er mir eine Mehrkostenaufstellung zusenden und nun bekomme ich ein Auftragsformular über Kies, den ich jetzt bezahlen soll. Deswegen habe ich mich nun an euch gewandt. Da ich gern wissen möchte, ob ICH für Kies bezahlen muss den man für diesen Hausbau benötigt und dieser ja auch Vertragsbestandteil ist. Im Vertrag steht "ca. 80 cm", nicht maximal. Und der GU weiß von Anfang an von den 2 Metern Gefälle.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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