Geländeverlauf: Abgrabung, Vollgeschoss, Einliegerwohnung

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M

Martin-83

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind am Anfang der Planung für einen Hausbau. Leider kann man ohne Grundstück ja nicht die Welt planen, denn davon ist vieles Abhängig.

Wir haben nun ein Grundstück gefunden, was uns beiden sehr gut gefällt. Es ist in einer Kurve innen, ohne Gehsteig und nicht weit weg vom Schuss in einem Neubaugebiet (Erschlossen 1998, ist es dann noch Neubau? ) und mit 1068 Quadratmeter sehr gut bemessen.

Ich habe hier nun zwei Fragen und falls ich diese Punkte richtig verstanden habe, dann fällt dieses Grundstück für uns leider schon weg .

Kurz zu unserem Plan des Hausbaus: Man sagt soweit ich es verstanden habe Stadtvilla zu unserem Wunschhaus und wir möchten EG, ein OG ohne Kniestock und einen Keller haben. Jetzt ist das Grundstück beinahe eben, allerdings fällt es auf der hinteren Seite ca 1,50 Meter nach unten und endet an der Straße. Da wir für später schon weiter planen, möchten wir eine Einliegerwohnung in den Keller bauen, welche dann zu dieser abfallenden Seite ausgerichtet sein soll. Die Nord-Seite des Hauses wäre dann somit von unten bis oben offen und es wären dann von unten her gesehen Einliegerwohnung (dahinter Keller), EG und OG. Das EG soll ebenerdig auf dem oberen Teil des Grundstücks liegen.

Jetzt habe ich mir den Bebauungsplan zusenden lassen und habe hier 2 Punkte, welche meiner Meinung nach das Grundstück für unser Bauvorhaben ausschließen:

1. Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze 2
2. Abgrabungen und Aufschüttungen des ursprünglichen Geländes bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m sind zulässig.

Liege ich nun richtig mit meiner Annahme? Zählt dann die Einliegerwohnung als Vollgeschoss und wir wären bei 3? Zählt der Meter, den ich abtragen kann ab dem jeweiligen Punkt, an dem ich den Bagger ansetzte oder orientiert sich dieser an dem jeweiligen höchsten bzw. tiefsten Punkt des Grundstücks?

Die andere Frage die ich mir stelle, kann man hier eine Sondergenehmigung bekommen? Ich bin der Meinung die Stadt möchte diese Grundstücke los bekommen, da diese jetzt bereits seit 18 Jahren existieren und hier noch viele Grundstücke frei sind (vermutlich genau deshalb). Auch der Preis ist unschlagbar günstig und für meine Freundin und ich sind es 2 KM mehr zur Arbeit oder einem Supermarkt oder ähnlichem. Da wir beide Autos haben stellt das für uns kein Problem dar.

Gruß und vielen Dank schon im Voraus
Martin
 
M

Martin-83

Vielleicht noch zur besseren Ansicht zwei Bilder. Ich habe das Haus und die Garage mal eingezeichnet, es ist nicht 100%ig der wirklichen Größe entsprechend .
gelaendeverlauf-abgrabung-vollgeschoss-einliegerwohnung-168878-1.jpg

gelaendeverlauf-abgrabung-vollgeschoss-einliegerwohnung-168878-2.jpg
 
E

Escroda

Zählt dann die Einliegerwohnung als Vollgeschoss und wir wären bei 3?
steht in der Bayerischen Bauordnung

Artikel 83
(7) Soweit § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gilt
insoweit Art. 2 Abs. 5 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung fort.


also Fassung von 1998

Artikel2
(5)
1. Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Gelände-
Oberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30
m haben.
2. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens
1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.


Bei dem beschriebenen Geländeverlauf müsste deine Planung von einem Architekten ohne Probleme zweigeschossig hinzubekommen sein.
Zählt der Meter, den ich abtragen kann ab dem jeweiligen Punkt, an dem ich den Bagger ansetzte oder orientiert sich dieser an dem jeweiligen höchsten bzw. tiefsten Punkt des Grundstücks?
ab dem jeweiligen Punkt, an dem Du den Bagger ansetzt
Die andere Frage die ich mir stelle, kann man hier eine Sondergenehmigung bekommen?
brauchst Du m.E. nicht, ansonsten zuständige Baugenehmigungsbehörde fragen, am besten gut vorbereitet mit Fotos von ähnlichen Häusern, dem Baugrundstück, der Nachbarbebauung und maßstäblicher Eintragung deines Projektes in die Liegenschaftskarte
 
D

DG

Hallo Martin,

ja, das sieht so aus - man kann das aber ohne Pläne, Fotos, örtl. Aufmaß etc. nicht abschließend beurteilen, das muss man schon im Einzelfall prüfen.

MfG
Dirk Grafe
 
M

Martin-83

Alles klar, wir hoffen es klappt. Das Grundstück selbst gefällt uns sehr gut und die Lage genauso. Sehr ruhig und den direkten Nachbarn kennen wir zufällig
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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