Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche?

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K

Knallkörper

Müsste man die Werte nicht getrennt voneinander betrachten?
1000 qm davon Haus 180 qm, Grundflächenzahl = 0,18

1000 qm davon Nebenanlagen 234 qm, Grundflächenzahl = 23,4
da Nebenanlagen zu 50% überbaut werden dürfen Grundflächenzahl 23,4/ 2 = 11,7

macht gesamt Grundflächenzahl von 29,7, wäre damit aber haarscharf an der Grenze
Nein, das ist so nicht richtig. Bei einer "erlaubten" Grundflächenzahl von 0,3 dürfte man 300 m² Haus bauen und 150 m² Nebenanlagen, erreicht dann eine Grundflächenzahl von 0,45. Man könnte auch 200m² Haus bauen und 250 m² Nebenanlagen, macht auch 0,45. Das Haus darf aber nicht größer als 300 m² werden.

Die Formulierung "da Nebenanlagen zu 50% überbaut werden dürfen..." ist ziemlich irreführend
 
M

MartinL

Super, besten Dank für die erklärenden Worte!
Durch eure Beispiele wird das Thema doch deutlich verständlicher und nachvollziehbarer

Viele Grüße
Martin
 
E

Egon12

aha wieder so eine Formulierung bei der man sich fragen muss, was wollte der Gesetzgeber erreichen danke
 
P

Payday

wie knallkörper meine aussagen noch mal bestätigt hat ist es wirklich. bei uns wurde das auch genau so damals in der Bauanzeige eingebracht und es hat sich nie jemand beschwert.
wichtig ist eigentlich nur die hausgrundfläche, bei den Nebenanlagen darf man ggf. auch über die 50% kommen (gerade bei kleinen Grundstücken und knapp bemessenen Grundflächenzahl). das muss natürlich explizit mit dem Amt usw abgeklärt werden. steht alles im genannten Artikel von der vorseite...
 
E

Escroda

Bei Gesprächen mit unterschiedlichen Personen bin ich auf unterschiedliche Aussagen gekommen
,die auch alle richtig sein können.

Wie payday bereits geschrieben hat, hängt die Berechnungsmethode vom Bebauungsplan ab. Macht dieser keine Aussagen darüber, wie Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl berechnet werden müssen, richtet sich die Ermittlung nach dem Datum, wann der Bebauungsplan offengelegen hat. Speziell zu der Frage nach Carport/Garage ist hier die Baunutzungsverordnung 1990 maßgeblich. Bei Bauvorhaben in Gebieten von B-Plänen, die vor Inkrafttreten dieser Baunutzungsverordung offengelegen haben, fließt nur die Fläche der Hauptanlagen in die Berechnung ein, also nicht Garagen, Carports, Zuwegungen, Nebenanlagen. Ab 1990 ist es so wie von payday beschrieben, wobei eine direkt am Haus anschließende Terrasse zur Hauptanlage gehört und damit zur sogenannten Grundflächenzahl-1 addiert werden muss.

Der Vollständigkeit halber seien noch die anderen Baunutzungsverordnung von 1962, 1968 und 1977 genannt, die nur kleinere Berechnungsunterschiede bezüglich Balkonen und Loggias haben.
 
P

Payday

was ist denn eine "direkt am Haus liegende Terrasse" ?
und wo steht das, das diese voll angerechnet wird? weil nach der genannten Verordnung steht das dort nämlich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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