Standortstellungnahme Netzbetreiber - Unzumutbarkeitsklausel

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TomS

Hallo zusammen,

ich beabsichtige im nächsten Jahr ein Haus zu bauen. Das entsprechende Grundstück habe ich bereits gefunden sowie die notwendigen Standortstellungnahmen eingeholt.

Einziges Problem ist, dass unmittelbar über die geplante Baufläche eine Stromleitung führt (es handelt sich um "kleine" Strommasten, die ein Ortsteil versorgen). Vor Einreichen der Unterlagen habe ich mit einem Mitarbeiter des Netzversorgers eine Ortsbegehung durchgeführt um mal grundsätzlich in Erfahrung zu bringen was bezüglich dieser Stromleitung möglich wäre - diese muss versetzt werden, um den 3m Mindestabstand zu erreichen. Aussage war zusätzlich, dass die Möglichkeiten, dass hierbei eine Unzumutbarkeitsklausel zum tragen kommt relativ gut seien und dadurch die Kosten für das Versetzen durch den Netzbetreiber getragen werden müssen.

Nach dem Erhalt der offiziellen Standortstellungnahme durch den Netzbetreiber wird auf den 3m Abstand hingewiesen und mitgeteilt, das eine Versetzung durch den Antragsteller gemacht werden muss (und damit wahrscheinlich auch bezahlt).

Wer hat bereits Erfahrung mit dieser Unzumutbarkeitsklausel bzw. wie sind die Kriterien, damit diese zutrifft? Vielen Dank.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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