Grundrisse für Einfamilienhaus, ca. 140m², ohne Keller

4,60 Stern(e) 5 Votes

Würdet ihr euch in dem Haus wohl fühlen?

  • Ja

    Stimmen: 1 9,1%
  • Nein

    Stimmen: 10 90,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    11
S

stefanc84

Hallo zusammen, möchte euch mal wieder ein Update geben.
Unser Plan ist nun ziemlich fest, wir sind zufrieden damit. Einzig die Küche könnte gerne etwas größer sein, aber das geben die Hausmaße nicht her. Noch größer wollen wir nicht bauen und dürfen wir auch nicht. Und ich hoffe dass es uns nicht zu offen wird, dadurch, dass die Straße nur wenige Meter von den Fenstern weg ist. Werden wohl ein paar Vorhänge brauchen.
Aber sonst sind wir wie gesagt ganz zufrieden. Jetzt müssen wir uns nur noch zwischen zwei verbliebenen Anbietern entscheiden. Stein oder Holz, das ist jetzt die schwierige Frage. Town & Country ist übrigens derzeit raus. Nicht wegen dem Preis, sie sind immer noch deutlich die günstigsten. Aber wir haben bei regionalen Anbietern doch ein besseres Gefühl. Holz ist übrigens die deutlich teurere Variante, falls sich die Frage jemand stellt.

Viele Grüße
Stefan

grundrisse-fuer-efh-ca-140m-ohne-keller-171980-1.jpg
grundrisse-fuer-efh-ca-140m-ohne-keller-171980-2.jpg
grundrisse-fuer-efh-ca-140m-ohne-keller-171980-3.jpg
grundrisse-fuer-efh-ca-140m-ohne-keller-171980-4.jpg
grundrisse-fuer-efh-ca-140m-ohne-keller-171980-5.jpg
grundrisse-fuer-efh-ca-140m-ohne-keller-171980-6.jpg
 
11ant

11ant

Mir scheint es da einen grundlegenden Dissens zu geben, zwischen Dir und Deinem Gemeinderat: ich interpretiere den Plan als Vorgabe der Orientierung des Hauses mit Satteldach, Zufahrt über die Straße planlinks statt planunten, mit Giebel zu dieser Straße und Carport vorne links neben dem Haus.

Was das Arbeitszimmer angeht: ich kenne Leute, für die bedeutet "Homeoffice", mit dem Laptop auf dem Sofa oder auf der Terrasse zu sitzen. Wenn die Gattin dann zur Abendbrotzeit im Wohnzimmer kein Arbeitszeug mehr herumliegen sehen will, kommt es in ein Räumchen, wo man auch die Aktenordner lagert. Dieses Räumchen hat ein Fenster, so kann man es an Regentagen mal dort zu arbeiten aushalten, so ist es schön für das Finanzamt, das einen Sofa-Anteil als Arbeitszimmer ja nicht verstünde. Will man sich mit Kunden dort hinsetzen, reicht ein Kämmerchen natürlich nicht. Aber als "wenn Papa sich dort hinsetzt, dann bitte nicht stören" Zimmer genügt es auch mit der Größe wie im ersten Entwurf.
 
S

stefanc84

Danke für deine "Unterstützung" zum Thema Arbeitszimmer [emoji6] Wäre mir aber ehrlich gesagt auch egal wenn jeder sagt das ist zu klein, gefallen muss es ja uns. Größer bauen können wir nicht, es ist besser als gar kein Raum für solche Zwecke und als Rückzugsort der Ruhe für Schreibtisch und zwei Schränke mit Ordnern ausreichend. Wäre es größer würden wir es erfahrungsgemäß schnell als Abstellraum missbrauchen und dann mag ich da zum arbeiten gar nicht mehr rein [emoji6]

Zum Bebauungsplan: Bei der Gemeinde hatte ich mehrmals gefragt. Aussage war, dass sie sich den Antrag nicht mal anschauen, weil es ihnen erstens egal ist wie wir bauen, wir sollen so bauen wie es uns gefällt. Und weil sie zweitens die Verantwortung zur Einhaltung beim Architekten sehen.
Zu deinen Anmerkungen: Die Orientierung des Hauses ist auch um 90° gedreht erlaubt, wir orientieren es aber wie im BP vorgeschlagen. Die Position von Haus und Carport im BP habe ich bisher immer als Vorschlag verstanden. Wenn dies nicht so ist, wäre das eine sehr interessante Neuigkeit für uns. Bist du dir in dem Punkt sicher und hast du weitere Informationen dazu?
Was mich auch verunsichert hat ist die Zufahrt, die im BP links vorgesehen ist statt unten. Ich hab deshalb zweimal im Bauamt nachgefragt, bei zwei verschiedenen Mitarbeitern. Einer meinte das wäre eher als Empfehlung zu verstehen denn als Pflicht.
Schriftliches Zitat des anderen: "Ebenso kann die Einfahrt an anderer Stelle platziert werden, jedoch nicht im Kurvenbereich. Der Einmündungsbereich der beiden Straßen ist auf alle Fälle freizuhalten. Wenn keine weitere Abweichungen vom Bebauungsplan vorliegen, kann unseres Erachtens das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Letztendlich obliegt es Ihrem Planfertiger, ob er ein genehmigungsverfahren beantragt oder nicht. Er trägt schließlich hierfür die alleinige Verantwortung."
Grund für die Einfahrt unten ist, dass "links" das Gelände recht uneben (Hanglage) ist, was meiner Ansicht nach sowohl die Herstellung einer Zufahrt sowie auch das befahren schwieriger machen würde.

Ich hoffe sehr, dass es klappt, sonst wäre unsere recht langwierige Planung hinfällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nordlys

Nordlys

Ist Vorschlag. Es sollte wohl ein Baufenster geben, wo geregelt ist, welchen Bereich des Landes Haus incl. Terrasse einnehmen darf. Innerhalb des Fensters ist es dann egal. Auch z
Zufahrt, Lage Haustür etc. Manche B Pläne geben Firstrichtungen vor, andere nicht. Wenn Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl eingehalten werden, wenn Abstände stimmen, wenn Firsthöhen stimmen, dann mach wie Du willst.
 
S

stefanc84

Baufenster gibt es und ist eingehalten. Grundflächenzahl Berechnung ist in dem Plan oben mit drin und passt zufällig "gerade so", wenn ich mich nicht vertan hab. Ich frag aber auch noch mal die beiden Anbieter die noch in der Auswahl sind nach deren Interpretation und Meinung.

Danke für eure Wortmeldungen! [emoji106]
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2296 Themen mit insgesamt 80150 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben