Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag

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H

Henrik0817123

Hallo,

in einem Kreditbaustein haben wir folgende Klausel:

Vorzeitige Rückzahlung/Entschädigungszahlung

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

  • - 1 % bzw., wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr

    beträgt, 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

  • - den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der

    vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
..

Will nur sicher gehen, dass ich das richtig verstehe - angenommen ich zahle 5.000 Euro direkt am Anfang zurück - dann darf das laut Punkt 1: 25 euro sein, weil 0,5%? Und Wenn Punkt 2 höher ist, was ja wahrscheinlich ist, weil man am Anfang zurück zahlt, dann greifen dennoch die 0,5% von der getilgten Summe? Habe ich das richtig verstanden?

Das Modell sollte eigentlich jederzeit Tilgungen zulassen und will sicher gehen, dass das wenn überhaupt nur sehr geringe Gebühren sind.

Danke vorab!
 
77.willo

77.willo

Ich würde von 50 Euro ausgehen, sofern deine Laufzeit länger als ein Jahr und Zinsen größer 1% sind.

Bei der aktuellen Zinslage eher ein Nachteil gegenüber den üblichen Regelungen.
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Ich glaube hier liegt einfach eine "Verwechslung" von Sondertilgung und vorzeitiger (also kompletter) Rückzahlung vor. Daher auch die Vorfälligkeitsentschädigung.
 
H

Henrik0817123

okay, 1 % wenn ich sondertilge, aber das greift doch auch für eine Sondertilgung die dann die gesamte Restsumme betrifft oder warum sollte das dann weniger oder mehr sein?
Wann greift denn der zweite Punkt das die gesamten Zinsen gezahlt werden? Das ist ja deutlich mehr als 1% der Tilgungssume?

Edit: Ja es geht doch um die vorzeitige Tilgung, wieso sollte es die nicht geben, wenn es dazu eine Klausel gibt?

Hier nochmal im genauen Wortlaut:
Vorzeitige Rückzahlung
(Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.)

Ja
Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1% auf den vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrag berechnet, bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten in Höhe von 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags.



und weiter unten


Vorzeitige Rückzahlung/Entschädigungszahlung

Der Darlehensnehmer hat das Recht, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung hat die xxxx Bank Anspruch auf eine angemessene Vorfällig- ke_itsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden. Dieser

Schaden wird sich nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathemati- schen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere _

  • - ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,

  • - die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,

  • - den der Bank entgangenen Gewinn,

  • - den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie

  • - die infolge der Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.

    Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
    • - 1 % bzw., wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr

      beträgt, 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

    • - den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der

      vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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