Mauern über Dach hinaus ziehen!?

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Jochen104

Jochen104

Und noch mal. Im von dir zitierten Bebauungsplan kann es dir auch passieren, das die andere Seite zählt.
Je nachdem an welcher Seite der natürliche Geländeverlauf niedriger ist. Das solltest du berücksichtigen und dich nicht darauf versteifen, dass es bei dir genau wie beim Nachbarn ist.
 
A

Alex85

Ich finde es sehr interessant, dass der Bürgermeister dir verspricht, gegen gültige Beschlüsse dein Einzelinteresse durchzusetzen. Da bleibt mir nur zu sagen: Schön, dass das nicht klappt Da war dem Bürgermeister der eigene Hut wohl doch wichtiger (oder er ist rechtzeitig wieder nüchtern geworden).

Ist dein Rückgaberecht an Fristen gebunden? Besteht es auf Papier oder ist das auch so ne Zusage vom Bürgermeister?
Wer erstattet Kaufnebenkosten?
Mir klingt das eher nach grauer Theorie. Würde meinen, es handelt sich eher um eine kleine Gemeinde. Der muss es ja gut gehen, wenn sie Grundstücke erschließt, veräußert und dann das vereinnahmte Geld nicht weiter verwenden kann, weil noch Rückforderungsrechte offen sind ...
 
O

Otus11

Die Wandhöhen gemessen vom Sockel in die Traufe liegen bei Sattel- und Walmdach bei 5,5m und bei Pultdach bei 7,5m. Das ist für mich etwas unlogisch. Da das Grundstück nahezu eben ist, bekomme ich bei 5,5m keine 2 Vollgeschosse ohne Dachschrägen hin. Und ich möchte ja eigentlich von außen kein Dach sehen.
1.
Ein diagonales, flaches Satteldach - also First diagonal - könnte noch eine Alternative sein....
Sorgt auch für Aufsehen.
Ob es hinreichend Geschosshöhe bietet, ist eine andere Frage.

2.
Oder Pultdach mit gedrehtem First.
Such mal: BR Traumhäuser Staffel 5.

P.S.: Ein Dach ist ein Dach...wenn es die Abdichtungsebene beinhaltet. Das ist bei den Dachsegeln nicht der Fall.
 
B

bauherr85

@Jochen104
Diese Thematik habe ich heute morgen beim Bauamt telefonisch abgefragt. Die klaren Aussage war:
Die Traufe ist bei einem einseitigen Pultdach immer an der Seite, an der die Dachhaut den niedrigsten Punkt hat.
Der natürliche Geländeverlauf bezieht sich lediglich auf die Seite mit der Traufe. Bei der anderen Seite nennt sich auch beim Pultdach der Schnittpunkt mit der Wand "Giebel" und ist lediglich mit der Gesamthöhe des Wohnhauses beschränkt.
 
B

bauherr85

@Alex85
Ja die mündliche Zusage des BM war nichts mehr wert, sobald der Gemeinderat es offen diskutiert hat. Das muss ich so akzeptieren, kein Ding.
Das Rückgaberecht besteht nicht nur für den Käufer, es ist klar im notariell beglaubigten Kaufvertrag und der Urkunde niedergeschrieben, dass die Gemeinde die Pflicht hat den vollen Kaufpreis zurückzuzahlen. Selbstverständlich ohne die Kaufnebenkosten, auf den würde ich sitzen bleiben. Aber das ist ja nicht die Welt. Es ist sogar soweit geregelt, dass ich innerhalb der nächsten 3 Jahre mit dem Bau beginnen muss, ansonsten geht der Bauplatz automatisch an die Gemeinde zurück unter Rückzahlung des Kaufpreises. Sozusagen eine Bebauungspflicht für den Käufer, damit das Neubaugebiet recht zügig bebaut ist und keine Bauplätze über Jahre unbebaut bleiben. Alles notariell beurkundet!
 
B

bauherr85

@Otus11
Danke für deinen konstruktiven Beitrag, habe mir bei BR das Haus angeschaut. Leider ist auch hierzu etwas im Bebauungsplan verankert:

"4. Gebäudestellung

Die Gebäude sind trauf- oder giebelständig (nicht diagonal) zur jeweiligen Straße anzuordnen."
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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